Raum und Wirtschaft

Nutzungsplanung

Nutzungspläne legen mit Text und Plan parzellengenau und grundeigentümerverbindlich die zulässigen Nutzungen des Bodens fest. Es werden mindestens Bau-, Landwirtschafts- und Schutzzonen unterschieden; diese werden in den meisten Kantonen und Gemeinden weiter differenziert. Nutzungspläne können alle zehn Jahre überprüft und bei Bedarf angepasst werden.

Raum und Wirtschaft (rawi)

Raumentwicklung

Murbacherstrasse 21

6002 Luzern

Standort


Mike Siegrist
Co-Bereichsleiter, Kantonsplaner

Telefon 041 228 51 89

E-Mail

Rechtliche Grundlagen


Planungs- und
Baugesetz PBG

Unterlagen zur Nutzungsplanung

Downloads zum Thema
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