Das Bundesparlament hat im Herbst 2010 die beiden Botschaften zum Programm Agglomerationsverkehr und zur Engpassbeseitigung Nationalstrassen verabschiedet. Gleichzeitig wurde der Prüfbericht zum Agglomerationsprogramm Luzern verabschiedet. Dieser hält u. a. fest, dass das Agglomerationsprogramm Luzern das Erreichen der Kapazitätsgrenzen des Verkehrssystems auf Strasse und Schiene im Agglomerationskern gut aufzeigt und dass die vorgesehenen kurz-, mittel- und langfristigen Massnahmen eine gute Wirkung im Verkehrsbereich erzielen. Insbesondere der in den letzten Jahren konsequent vorangetriebene Ausbau des S-Bahn-Netzes, das gute Busangebot, der auch weiterhin vorgesehene öV-Angebotsausbau auf Strasse und Schiene und die Verkehrsmanagementmassnahmen (Steuerung des Verkehrsflusses auf den Einfallachsen) sowie die damit einhergehende Reduktion der Luft- und Lärmbelastungen werden positiv gewertet.
Aufgrund der Wirkung des Agglomerationsprogramms Luzern (Kosten/Nutzen), des Investitionskostenbedarfs für die Massnahmen der A-Liste (Realisierungsbeginn 2011 bis 2014) und der B-Liste (Realisierungsbeginn 2015 bis 2018) sowie der Agglomerationsgrösse hat das Bundesparlament beschlossen, dass der Bund die mitfinanzierten Massnahmen(pakete) mit 35% der Kosten unterstützt. Die entsprechende Leistungsvereinbarung zwischen UVEK und dem Regierungsrat Luzern wurde Ende August 2011 unterzeichnet. Gestützt darauf werden nun die Finanzierungsvereinbarungen für jedes unterstützte Projekt sowie die Projekte selbst sukzessive konkretisiert. Als wichtigstes Beispiel kann die Massnahme Optimierung Seetalplatz genannt werden, zu deren Kredit mehr als zwei Dritteln der Stimmberechtigten des Kantons Luzern am 17. Juni 2012 zugestimmt haben.