Kernbereich für die Erstellung der Nationalen Geodaten-Infrastruktur ist der Aufbau einer Organisation für die NGDI Schweiz. Dabei handelt es sich um ein allgemein verfügbares System von Verfahren, institutionellen Einrichtungen, Technologien, Daten und Personen, die den gemeinsamen Austausch und die effiziente Nutzung geographischer Daten ermöglichen.
Den Rahmen dazu bildet in der Schweiz das Kontaktnetzwerk e-geo.ch, über das alle Leistungsfaktoren koordiniert und gesteuert werden:
- Politische Unterstützung auf höchster Ebene
- Definition der grundlegenden Geoinformationen und -dienste, die von den Verwaltungen bereitzustellen und nachzuführen sind
- Festlegen der benötigten Metainformationen und Gewährleistung der Nachführung
- Bestimmung und Aufbau der erforderlichen technischen Infrastruktur
- Erstellung bzw. Anpassung der rechtlichen Grundlagen
- Erarbeitung und Durchsetzung verbindlicher Standards für Metadaten, Modellierung und Datenaustausch
- Förderung der Aus- und Weiterbildung und Forschung
- Entwicklung und Einführung einer gemeinsamen Tarifierungs- und Vertriebsstrategie
e-geo.ch: Die Nationale Geodateninfrastruktur
Bundesgesetz über die Geoinformation
Der Bund hat 2008 die Arbeiten an seinem Geoinformationsgesetz abgeschlossen und das Gesetz mit 14 Verordnungen per 1. Juli 2008 In Kraft gesetzt. Schwerpunkte des Gesetzes sind die Landesvermessung, die amtliche Vermessung und die Koordination in der Geoinformation.
Bundesgesetz über Geoinformation (Geoinformationsgesetz, GeoIG)