Geobasisdaten

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Geobasisdaten sind gemäss Geoinformationsgesetz des Bundes (GeoIG vom 5. Oktober 2007) definiert als Geodaten, die auf einem Recht setzenden Erlass des Bundes, des Kantons oder der Gemeinde beruhen. Der Bund hat im Anhang der Verordnung über Geoinformation (GeoIV vom 21. Mai 2008) die Geobasisdaten nach Bundesrecht (kurz GBDK-CH) in Form eines Katalogs zusammengestellt. Da die Definition „Geobasisdaten“ auch für das kantonale Recht Geltung hat, ist der Kanton Luzern dazu angehalten, im Bereich des Kantonsrechts einen analogen Katalog der Geobasisdaten (kurz GBDK-LU) zu erstellen.


Zweck

Der erarbeitete Katalog (GBDK-LU) dient als wichtiges Grundlagenpapier, welches den Soll-Zustand des kantonalen Geobasisdatensatzes dokumentiert. Er gibt Auskunft über die bereits vorhandenen und die noch zu erfassenden kantonalen Geobasisdaten, über darauf aufbauende Geodienste, Datenmodelle und Geometadaten. Zu jedem Basisdatensatz ist auch definiert, welche kantonale Dienststelle zuständig ist.


Zusammenhang zum Geobasisdatenkatalog des Bundes bzw. der Gemeinden

Der kantonale Katalog GBDK-LU übernimmt sämtliche im GBDK-CH genannten Geobasisdaten nach Bundesrecht, die in die Zuständigkeiten von Kantonen und Gemeinden fallen. Im GBDK-LU werden diese bundesrechtlichen Geobasisdaten kantonalen oder kommunalen Zuständigkeiten zugewiesen und im Falle kantonaler Zuständigkeiten mit Angaben über die zuständigen Dienststellen vervollständigt. Der GBDK-LU enthält zusätzlich die im Kantonsrecht vorkommenden Geobasisdaten und ordnet sie gleichermassen nach Zuständigkeiten kantonaler Dienststellen und Gemeinden.

Auch gegenüber den Gemeinden des Kantons Luzern setzt der Geobasisdatenkatalog eine klare Schnittstelle. Die Geobasisdaten sowohl nach Bundes- wie auch Kantonsrecht, die in die Zuständigkeit der Gemeinden fallen, werden einzeln benannt. Der GBDK-LU ist somit auch ein wichtiges Basisdokument für die Gemeinden im Kanton Luzern.


Systematik der Geobasisdaten

Bei den Geobasisdaten sind zwei Dimensionen zu unterscheiden: Rechtsgrundlage und Zuständigkeit. Aus diesen ergeben sich sechs Klassen von Geobasisdaten, im Folgenden mit den römischen Ziffern I bis VI bezeichnet.

Grafik zu Systematik der Geobasisdaten

Umfang des Geobasisdatenkatalogs nach Bundesrecht (GBDK-CH)

Der Katalog nach Bundesrecht liegt mit der Geoinformationsverordnung vor. Dieser beinhaltet zurzeit 175 Geobasisdaten der Klassen I, II und III. Davon gehören 102 Geobasisdaten in die Bundeszuständigkeit (Klasse I), die übrigen (Klassen II und III; zusammen genommen 73 Datensätze) werden vom Bund an die Kantone delegiert.


Umfang des Geobasisdatenkatalogs Kanton Luzern (GBDK-LU)

Der GBDK-LU beinhaltet Geobasisdaten der Klassen II, III, IV und V.
Er „übernimmt“ vom GBDK-CH die 73 Datensätze nach Bundesrecht, die der Bund an die Kantone delegiert (Klassen II und III). Zusätzlich umfasst er alle Geobasisdaten nach Kantonsrecht. In einer vorläufigen Fassung (noch kein rechtsgültiger Erlass) umfasst der GBDK-LU 109 Datensätze der Klassen IV und V.


Publikation der Geobasisdatenkataloge

Sämtliche Geobasisdatenkataloge von Bund, Kantonen und Gemeinden werden zentral in einer Datenbank aufgebaut und können unter www.geobasisdaten.ch abgerufen werden. Diese webbasierte Applikation ist eine Realisierung der Nationalen Geodateninfrastruktur (NGDI) im Bereich Geobasisdaten. Da der GBDK-LU noch nicht rechtsgültig erlassen wurde, ist er noch nicht öffentlich abrufbar.


Raum und Wirtschaft (rawi)

Geoinformation

Murbacherstrasse 21

6002 Luzern

Standort


Marius Menz
Fachspezialist Geoinformation

Telefon 041 228 69 94

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