Die baurechtlichen Gesuche (Vorabklärungen, Baugesuche, Gestaltungspläne, usw.) sind grundsätzlich der Standortgemeinde einzureichen. Nach erfolgter Eingangs- und Vollständigkeitskontrolle gemäss § 192 PBG werden die Dossiers, sofern kantonale Hoheiten betroffen sind, an die Abteilung Baubewilligungen (bew) überwiesen. Diese ist für das Verfahrensmanagement innerhalb der kantonalen Verwaltung verantwortlich.
Abläufe und Fristen
Verfahrensmodelle
Spezialverfahren
Spezielle Bewilligungsverfahren gibt es betreffend:
- Strassenprojekten
- Wasserbauprojekten
- Kiesabbau
Unterlagen dazu und Formulare, Merkblätter und Anleitungen befinden sich unter
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