www.lu. ch


Raum und Wirtschaft

Amtliche Vermessung

Die amtliche Vermessung (AV) sichert zusammen mit dem Grundbuch das Grundeigentum und bildet eine wichtige Grundlage für weitere geografische Informationen, Anwendungen und Entscheidungen in Wirtschaft, Verwaltung und Privatleben, sowie für geografische Informationssysteme (GIS). Zu den Hauptaufgaben der amtlichen Vermessung gehören das Erheben von Grundstücksgrenzen und Bauten, sowie derer Nachführung.

Laufende Nachführung

Mit der laufenden Nachführung der AV-Daten aufgrund von Änderungen am Grundeigentum und der Situation (Bauten und Anlagen) sind im Kanton Luzern fünf Nachführungsgeometer beauftragt. Sie übernehmen die laufende Nachführung je in ihrem Nachführungskreis. Der laufenden Nachführung sind nur Änderungen mit einem Meldewesen (Grenzmutation, Baubewilligung) unterlegt. Die Rechnungsstellung der Nachführungskosten erfolgt direkt vom Geometer an den Verursacher (Grundeigentümer / Bauherr).

Formular Antrag Nachführung Amtliche Vermessung
(geht an den Nachführungsgeometer der selektierten Gemeinde)

Amtliche Vermessung, Nachführung

Nachführungskreise

Der Regierungsrat vergibt die Arbeiten der laufenden Nachführung jeweils für vier Jahre an private, patentierte Ingenieur-Geometer. Die Gemeinden des Kantons Luzern sind in die folgenden fünf Nachführungskreise aufgeteilt:

Mitte Emch+Berger WSB AG
Erwin Vogel +41 41 269 40 00
Ost Hans Ammann AG Martin Würsch +41 41 914 60 00
Nord Kost + Partner AG Samuel Bühler +41 41 926 06 06
West Heini Geomatik AG Andreas Heini
+41 41 972 79 00
Süd geopoint lütolf ag Gregor Lütolf
+41 41 482 60 00

Nachführungskreise

Amtliche Vermessung, Nachführungskreise

Erneuerung

Amtliche Vermessung, Erneuerung

Die Daten der amtlichen Vermessung im Kanton Luzern sind auf einem heterogenen Stand. Per Ende 2025 liegen rund 90% der Kantonsfläche im Qualitätsstandard AV93 vor. Im restlichen Gebiet sind die Daten noch provisorisch numerisiert, d.h. digitalisiert ab den analogen Grundbuchplänen. Mittels Erneuerungen werden sämtliche Bestandteile der amtlichen Vermessung in den Standard AV93 aufgearbeitet. Dabei werden die Fixpunkte als Grundlage für die weiteren Arbeitsgänge neu gemessen und gerechnet, anschliessend die weiteren Informationsebenen wie Liegenschaften, Bodenbedeckung etc. Der Fahrplan sieht vor, dass bis 2029 der ganze Kanton im Qualitätsstandard AV93 vorliegt.



Amtliche Vermessung, Messpunkte

Durch den Einsatz moderner Messmethoden wie GNSS (Global Navigation Satellite System) resultiert bei einer Erneuerung neben der inhaltlichen Aktualisierung eine Verbesserung der Genauigkeit und Qualität. Damit wird eine wichtige Grundlage für die Führung des Grundbuches geschaffen. Zudem stehen den Grundeigentümern, Gemeinden und verschiedenen Benutzern der amtlichen Vermessung moderne, aktuelle und genaue Plangrundlagen zur Verfügung, die vielseitig eingesetzt werden können: sei es als Basis für den Ortsplan, die Zonenplanung, den Leitungskataster, die Planung von Bauarbeiten oder für ein geografisches Informationssystem (GIS).



Weitere Informationen

Eidgenössisches Portal der amtlichen Vermessung (cadastre.ch)


 

Raum und Wirtschaft (rawi)

Murbacherstrasse 21

Postfach

6002 Luzern

Telefon +41 41 228 51 83

E-Mail

 

Kontakt

Clemens Oberholzer
Kantonsgeometer / Co-Abteilungsleiter
+41 41 228 58 23
E-Mail

Philipp Schmid
Co-Abteilungsleiter Geoinformation
+41 41 228 69 02
E-Mail