Amtliche Vermessung

Die amtliche Vermessung (AV) sichert zusammen mit dem Grundbuch das Grundeigentum und bildet eine wichtige Grundlage für weitere geografische Informationen, Anwendungen und Entscheidungen in Wirtschaft, Verwaltung und Privatleben, sowie für geografische Informationssysteme (GIS). Zu den Hauptaufgaben der amtlichen Vermessung gehören das Erheben von Grundstücksgrenzen und Bauten, sowie derer Nachführung.

Laufende Nachführung

Mit der laufenden Nachführung der AV-Daten aufgrund von Änderungen am Grundeigentum und der Situation (Bauten und Anlagen) sind im Kanton Luzern fünf Nachführungsgeometer beauftragt. Sie übernehmen die laufende Nachführung je in ihrem Nachführungskreis. Der laufenden Nachführung sind nur Änderungen mit einem Meldewesen (Grenzmutation, Baubewilligung) unterlegt. Die Rechnungsstellung der Nachführungskosten erfolgt direkt vom Geometer an den Verursacher (Grundeigentümer / Bauherr).

Formular Antrag Nachführung Amtliche Vermessung
(geht an den Nachführungsgeometer der selektierten Gemeinde)

Amtliche Vermessung, Nachführung

Nachführungskreise

Der Regierungsrat vergibt die Arbeiten der laufenden Nachführung jeweils für vier Jahre an private, patentierte Ingenieur-Geometer. Die Gemeinden des Kantons Luzern sind in die folgenden fünf Nachführungskreise aufgeteilt:

Mitte
Emch+Berger WSB AG Erwin Vogel (041 269 40 00) 
 Ost Hans Ammann AG Martin Würsch (041 914 60 00)
 Nord Kost + Partner AG
Samuel Bühler (041 926 06 06)
 West Heini Geomatik AG
Andreas Heini (041 972 79 00)
 Süd geopoint lütolf ag
Gregor Lütolf (041 482 60 00)

Nachführungskreise


Amtliche Vermessung, Nachführungskreise

Erneuerung

Die Daten der amtlichen Vermessung im Kanton Luzern sind auf einem heterogenen Stand. Per 31.12.2023 liegen rund 80% der Kantonsfläche im Qualitätsstandard AV93 vor. Im restlichen Gebiet sind die Daten noch provisorisch numerisiert, d.h. digitalisiert ab den analogen Grundbuchplänen. Mittels Erneuerungen werden sämtliche Bestandteile der amtlichen Vermessung in den Standard AV93 aufgearbeitet. Dabei werden die Fixpunkte als Grundlage für die weiteren Arbeitsgänge neu gemessen und gerechnet, anschliessend die weiteren Informationsebenen wie Liegenschaften, Bodenbedeckung etc. Der Fahrplan sieht vor, dass bis 2028 der ganze Kanton im Qualitätsstandard AV93 vorliegt.



Amtliche Vermessung, Erneuerung

Amtliche Vermessung, Messpunkte

Durch den Einsatz moderner Messmethoden wie GPS/GNSS resultiert bei einer Erneuerung neben der inhaltlichen Aktualisierung eine Verbesserung der Genauigkeit und Qualität. Damit wird eine wichtige Grundlage für die Führung des Grundbuches geschaffen. Zudem stehen den Grundeigentümern, Gemeinden und verschiedenen Benutzern der amtlichen Vermessung moderne, aktuelle und genaue Plangrundlagen zur Verfügung, die vielseitig eingesetzt werden können: sei es als Basis für den Ortsplan, die Zonenplanung, den Leitungskataster, die Planung von Bauarbeiten oder für ein geografisches Informationssystem (GIS).


Raum und Wirtschaft (rawi)

Murbacherstrasse 21

Postfach

6002 Luzern

Standort

     

Kontakt

 

Clemens Oberholzer
Kantonsgeometer / Co-Abteilungsleiter
+41 41 228 58 23
E-Mail

 

Philipp Schmid
Bereichsleiter Vermessungsaufsicht
+41 41 228 69 02
E-Mail

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