Die amtliche Vermessung (AV) sichert zusammen mit dem Grundbuch das Grundeigentum und bildet eine wichtige Grundlage für weitere geografische Informationen, Anwendungen und Entscheidungen in Wirtschaft, Verwaltung und Privatleben, sowie für geografische Informationssysteme (GIS). Zu den Hauptaufgaben der amtlichen Vermessung gehören das Erheben von Grundstücksgrenzen und Bauten, sowie derer Nachführung.
Nachführungskreise
Der Regierungsrat vergibt die Arbeiten der laufenden Nachführung jeweils für vier Jahre an private, patentierte Ingenieur-Geometer. Die Gemeinden des Kantons Luzern sind in die folgenden fünf Nachführungskreise aufgeteilt: