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Raum und Wirtschaft

Projekteingabe und -verfahren

Der Kanton Luzern gewährt à-fonds-perdu-Beiträge und zinslose Darlehen für innovative, wertschöpfungs- und wachstumsorientierte Projekte im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP). Nachfolgend wird in sieben Schritten aufgezeigt, wie Sie ein NRP-Projekt eingeben können.

1. Beratung

Unsere Umsetzungspartner beraten und begleiten Sie gerne bei der Eingabe und Umsetzung von NRP-Projekten. Die regionalen Entwicklungsträger sind die ersten Ansprechpartner für Projektinitianten. Bei Projektideen im Bereich Tourismus wenden Sie sich bitte an die Luzern Tourismus AG (LTAG).

Unsere Umsetzungspartner freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme:
Luzern Plus
Idee Seetal
Region Luzern West
Region Sursee-Mittelland
Zofingenregio
Luzern Tourismus AG (LTAG)
InnovationsTransferZentralschweiz (ITZ)

Die Umsetzungspartner leiten Projektanträge an die dafür zweckmässige Stelle weiter. Im Wirkungsperimeter von LuzernPlus und Zofingenregio wird das Projektmanagement direkt durch die Abteilung Wirtschaftsentwicklung (Dienststelle Raum und Wirtschaft) wahrgenommen.


2. Anforderungen an Projekte und Projektantrag

Projektvorhaben müssen einen nachweisbaren regionalen volkswirtschaftlichen Nutzen schaffen. Zudem müssen sie im kantonalen NRP-Umsetzungsprogramm 2024-2027 verankert sein.

Die NRP-Arbeitshilfe zeigt Ihnen die Voraussetzungen und Beurteilungskriterien für Projektvorhaben auf und unterstützt Sie bei der Ausarbeitung Ihres Projektantrags.

Für Vorhaben der Stossrichtung «Wirtschaftliche Vorranggebiete entwickeln», die einen Arealentwicklungsprozess umfassen, steht ein Merkblatt zur Verfügung.

Informationen zu Kleinstinfrastruktur-Projekten finden Sie ebenfalls im entsprechenden Merkblatt.

Projekte sind schriftlich in einem Projektantrag (inkl. Budget) einzureichen. Bitte nehmen Sie vor Ausarbeitung und Einreichung der Projektunterlagen Kontakt mit dem zuständigen Umsetzungspartner auf.


3. Projektantrag einreichen

Ihr Projekt reichen Sie mittels dem Projektantrag (inkl. Budget) bei unserem Partner in Ihrer Region oder der LTAG ein.


4. Projektbeurteilung

Der zuständige Umsetzungspartner prüft die Projektunterlagen zu Ihrem Projektvorhaben und bespricht diese mit Ihnen. Anpassungen werden bei Bedarf vorgenommen. Anschliessend koordiniert die Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) das Prüfverfahren.

Je nach Höhe des beantragten Förderbetrages entscheidet die Dienststelle rawi, das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) oder der Regierungsrat über Ihr Projekt. Das gesamte Prüfverfahren dauert in der Regel zwischen drei und sechs Wochen.


5. Projektgenehmigung

Nach dem Projektentscheid schliesst die Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) mit dem Umsetzungspartner eine Projektvereinbarung ab. In der Projektvereinbarung werden die Leistungen und Meilensteine sowie weitere Modalitäten geregelt.


7. Projektkommunikation

Planen Sie die Kommunikation von Beginn an mit ein. Bei der projektbezogenen Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit muss sichtbar sein, dass Ihr Projekt durch die Neue Regionalpolitik (NRP) sowie den Bund und den Kanton Luzern unterstützt wird. Wir bitten Sie, das NRP-Logo auf der regiosuisse Webseite zu verwenden.


6. Projektreporting

Genehmigte NRP-Projekte reichen einmal im Jahr einen Zwischenbericht inkl. Zwischenabrechnung ein. Im Reporting werden über die Leistungen, Meilensteine und Verwendung der NRP-Mittel gemäss Projektvereinbarung berichtet.

Nach Abschluss des Projekts ist der Dienststelle rawi ein Schlussbericht inkl. Schlussabrechnung einzureichen. Die Schlussunterlagen geben über die vollständigen Leistungen und Wirkungen des Projekts Auskunft.


 

Raum und Wirtschaft (rawi)

Murbacherstrasse 21

Postfach

6002 Luzern

Telefon +41 41 228 51 83

E-Mail

 

Kontakt

Tilman Holke
Projektleiter Regionalentwicklung
+41 41 228 64 31
E-Mail

Michèle Hofer
Projektleiterin Wirtschaftsentwicklung
+41 41 228 79 86
E-Mail