Projekteingabe und -verfahren

Projekteingabe und -verfahren

Der Kanton Luzern gewährt à-fonds-perdu-Beiträge und zinslose Darlehen für innovative, wertschöpfungs- und wachstumsorientierte Projekte im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP). Nachfolgend wird in sieben Schritten aufgezeigt, wie Sie ein NRP-Projekt eingeben können.

1. Beratung

Unsere Partner beraten und begleiten Sie gerne bei der Eingabe und Umsetzung von NRP-Projekten. Die regionalen Entwicklungsträger sind die ersten Ansprechpartner für Projektinitianten. Bei Projektideen im Bereich Tourismus wenden Sie sich bitte an die Luzern Tourismus AG (LTAG).

Unsere Umsetzungspartner freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme:
Luzern Plus
Idee Seetal
Region Luzern West
Region Sursee-Mittelland
Zofingenregio
Luzern Tourismus AG (LTAG)
InnovationsTransferZentralschweiz (ITZ)

Im Sinne eines «No-wrong-door-Prinzips» leiten die Umsetzungspartner Projektanträge an die dafür zweckmässige Stelle weiter. Im Wirkungsperimeter von LuzernPlus und Zofingenregio wird das Projektmanagement direkt durch uns (Dienststelle Raum und Wirtschaft, Abteilung Wirtschaftsentwicklung) wahrgenommen.


2. Anforderungen an Projekte und Projektantrag

Projekte müssen nachweislich einen regionalen volkswirtschaftlichen Nutzen erzielen. Entscheidend ist deren Verankerung im kantonalen NRP-Umsetzungsprogramms 2024 bis 2027. Die NRP-Arbeitshilfe zeigt die Voraussetzungen und Kriterien für Projektvorhaben auf und unterstützt Sie bei der Antragsstellung.

Projekte sind schriftlich in einem Projektantrag (inkl. Budget) einzureichen. Wir bitten Sie, vor der Ausarbeitung und Einreichung eines Projektantrags, mit dem für Sie zuständigen regionalen Entwicklungsträger (RET), der Luzern Tourismus AG (LTAG) oder der Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) Kontakt aufzunehmen.

3. Projektantrag einreichen

Ihr Projekt reichen Sie mittels dem Projektantrag (inkl. Budget) bei unserem Partner in Ihrer Region oder der LTAG ein.


4. Projektbeurteilung

Der RET bzw. die LTAG oder ITZ wird eine Grobbeurteilung Ihres Projektantrags vornehmen und diesen gemeinsam mit Ihnen verfeinern. Koordiniert durch die rawi findet anschliessend das Prüfverfahren statt.

Je nach Beitragshöhe entscheidet die rawi, das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) oder der Regierungsrat über das Projekt. Das gesamte Projektverfahren von der innovativen Projektidee bis zum Entscheid nimmt ungefähr drei bis sechs Monate in Anspruch.


5. Projektgenehmigung

Nach dem Projektentscheid schliesst die Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) mit dem RET/LTAG bzw. der Projektträgerschaft eine Projektvereinbarung ab, in welcher die Leistungen und Meilensteine sowie die ersuchte Wirkung des Projekts und weitere Modalitäten (Auszahlung, Reporting etc.) geregelt sind.


6. Projektreporting

Genehmigte NRP-Projekte reichen einmal im Jahr einen Zwischenbericht (inkl. Zwischenabrechnung) ein, in dem über die Leistungen, Meilensteine und Verwendung der NRP-Mittel gemäss Projektvereinbarung berichtet wird.

Nach Abschluss des Projekts ist der Dienststelle rawi ein Schlussbericht (inkl. Schlussabrechnung) einzureichen, der über die vollständigen Leistungen und Wirkungen des Projekts Auskunft gibt.


7. Projektkommunikation

Die Empfänger von NRP-Geldern haben bei projektbezogener Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit auf die NRP-Unterstützung des Bundes und Kantons Luzern hinzuweisen. Wir bitten Sie, hierbei das NRP-Logo auf der regiosuisse Webseite zu verwenden.

Raum und Wirtschaft (rawi)

Murbacherstrasse 21

Postfach

6002 Luzern

Standort

     

Kontakt

 

Tilman Holke
Projektleiter Regionalentwicklung
+41 41 228 64 31
E-Mail