Raum und Wirtschaft

Gesuch um Vorabklärung

Fragen der Richt- und der Nutzungsplanung, insbesondere auch solche im Hinblick auf vorgesehenen Planänderungen, können – vor Einreichung eines Vorprüfungsgesuchs an die Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) gerichtet werden. Die Vorabklärung dient der Klärung von Grundsatzfragen und kann zur Beschleunigung der nachfolgenden Verfahrensschritte beitragen.


Einzureichende Unterlagen

Es sind folgende Unterlagen elektronisch einzureichen:

  • Vorabklärungsgesuch der Gemeinde
  • Erläuterungen zu Anfrage/Vorabklärung
  • Weitere Unterlagen nach Bedarf

Die Dateien müssen im pdf-Format abgespeichert, systematisch benannt und ohne Unterverzeichnisse zu einem ZIP-File zusammengefasst werden. 


Weitere Informationen

Zusätzliche Informationen finden Sie in der  Wegleitung Ortsplanungsverfahren 


Gesuchseingabe

Um die Gesucheingabe zu starten klicken Sie bitte auf den folgenden Link.

Eingabe Vorabklärung

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