Tourismusleitbild
Gemäss § 3 Absatz 2 des Tourismusgesetzes erstellt der Regierungsrat ein kantonales Tourismusleitbild und unterbreitet es dem Kantonsrat periodisch zur Kenntnisnahme. Das aktuelle Tourismusleitbild wurde im Rahmen der Botschaft B 94 zum Entwurf einer Änderung des Tourismusgesetzes vom 17. März 2009 durch den Kantonsrat abschliessend behandelt. Dieses bildet seither die strategische Planungsgrundlage für die Tourismuspolitik im Kanton Luzern. Es definiert verschiedene Erfolgsfaktoren für einen zukunftsfähigen und nachhaltigen Tourismus in der Erlebnisregion Luzern-Vierwaldstättersee und leitet daraus eine Vielzahl an Massnahmen ab.
Um die darin festgelegte Vision für den Tourismus im Kanton Luzern umzusetzen, wurden drei strategische Schwerpunkte definiert:
- Anpassung der tourismusrelevanten Voraussetzungen
- (Weiter-)Entwicklung von kunden- und qualitätsorientierten, wertschöpfungsstarken sowie nachhaltigen Tourismusangeboten
- Sicherstellung einer wirkungsvollen Vermarktung
Im Rahmen dieser Schwerpunkte wurden acht Teilstrategien definiert, welche jeweils ein bis vier Handlungsfelder umfassen, welche wiederum aus mehreren Massnahmen (insgesamt 80) bestehen.
Das Tourismusleitbild von 2009 setzt den Fokus auf die Konzentration der Kräfte und die Bündelung der Mittel im Tourismusmarketing. Neben dem gezielten und koordinierten Mitteleinsatz und der Vereinfachung der Prozesse wurden die verfügbaren Mittel erhöht. Mit der damaligen Gesetzesrevision ging eine Verdoppelung der kantonalen Tourismusfördermittel auf rund 2,5 Millionen Franken pro Jahr einher. Eine Bedingung dafür war die Bildung von wettbewerbsfähigen Destinations-Management-Organisationen (DMO).
Die Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) setzt das Leitbild in enger Zusammenarbeit mit den touristischen Partnern um und stärkt damit die attraktive Positionierung der Tourismusdestination Luzern für Besucher aus der ganzen Welt. Der Schlüsselpartner bildet dabei die
Luzern Tourismus AG (LTAG), welche die Führung der Destinations-Management-Organisation Luzern wahrnimmt. Das dazugehörige Aufgabenportfolio wird in einer mehrjährigen Leistungsvereinbarung zwischen der LTAG und dem Kanton festgelegt.
Destinations-Management-Organisationen (DMO) Luzern
Die DMO-Struktur wurde von der Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) in einem partnerschaftlichen Projekt zwischen den beteiligten Tourismusorganisationen begleitet und schrittweise umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2012 wird die Tourismusförderung im Kanton Luzern durch die DMO Luzern umgesetzt. Die Funktionsweise und Aufgaben der DMO Luzern regelt der Kanton Luzern in einer Leistungsvereinbarung mit der Luzern Tourismus AG (LTAG). Die LTAG arbeitet eng mit den regionalen Tourismusorganisationen zusammen. Die klare Aufgabenteilung und die intensive Zusammenarbeit der LTAG als DMO-Zentrale und den regionalen Tourismusorganisationen führen zu einem lokal verankerten und gleichzeitig schlagkräftigen Tourismusmarketing.
Aktuelles Tourismusleitbild mehrheitlich umgesetzt
Verschiedene im Tourismusleitbild definierte Handlungsfelder und Massnahmen sind inzwischen umgesetzt. Aktuell sind mit der neuen gemeinsamen Leistungsvereinbarung der Zentralschweizer Kantone mit der LTAG für die Jahre 2020 bis 2023 sowie mit dem damit gekoppelten gemeinsamen interkantonalen Umsetzungsprogramm für touristische Projekte im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) weitere Meilensteine zur Umsetzung des kantonalen Tourismusleitbildes erreicht worden, welche wiederum strategische Orientierungsgrössen für die touristische Entwicklung bilden. Aus diesem Grund hat der Kanton Luzern im Frühjahr 2021 den «Prozess zur Entwicklung eines neuen Tourismusleitbildes und zur Anpassung des Tourismusgesetzes» (Verlinkung auf neue Unterseite «Neuentwicklung Tourismusleitbild») gestartet.
Raum und Wirtschaft (rawi)
Murbacherstrasse 21
Postfach
6002
Luzern
Standort
Kontakt
Lukas Huck
Projektleiter Tourismusförderung
+41 41 228 51 68
E-Mail