Mit der Bezeichnung von ESP im kantonalen Richtplan werden Standorte festgelegt, an deren Förderung und Promotion der Kanton ein vorrangiges wirtschaftliches Interesse hat. Mit entsprechenden Verfahren für die Richt- und Nutzungsplanung werden in einem kooperativen Prozess zwischen Behörden und Privaten diese Standorte baureif und verfügbar gemacht, so dass hier eine signifikante bauliche und wirtschaftliche Entwicklung stattfinden kann. Der Kantonale Richtplan bezeichnet folgende ESP:
- ESP Rontal
- ESP Perlen/Schachen
- ESP Luzern Süd
- ESP Luzern Bahnhof
- ESP Luzern Nord
- ESP Rothenburg Station
- ESP Sursee Nord
- ESP Sursee Zentrum
- ESP Reiden/Wikon
- ESP Dagmersellen
- ESP Willisau
- ESP Hochdorf
Gemäss kantonalem Richtplan wird den Entwicklungsschwerpunkten von kantonaler Bedeutung eine hohe Entwicklungspriorität eingeräumt. Kanton und Gemeinden legen zusammen mit den Grundeigentümern die angestrebte Entwicklung für die einzelnen Gebiete fest und stimmen ihre weiteren Planungen darauf ab.
Weitere Angaben zu den ESP-Gebieten sind dem Kantonalen Richtplan 2009, Kapitel S6 zu entnehmen:
Richtplantext, angepasst 2019
Die ESP-Gebiete sind zudem im kantonalen Richtplan dargestellt:
Richtplankarte online
Rubriken
ESP Luzern Bahnhof
Entwicklungskonzept für das Bahnhofgebiet und die Umgebung
ESP Luzern Nord mit Masterplan Stadtzentrum Luzern Nord
Koordinierte Planung für Städtebau und Nutzungen sowie Verkehr und Hochwasserschutz
ESP Luzern Süd
Überkommunale Entwicklungsplanung für einen künftigen Stadtteil Luzern Süd
ESP Rontal
Abstimmung von Siedlungs- und Verkehrsentwicklung auf der Entwicklungsachse Luzern Ost
ESP Rothenburg
Planungsvereinbarung für die gemeindeübergreifende Abstimmung rund um den Entwicklungsschwerpunkt Rothenburg