Mit der Bezeichnung von ESP (Entwicklungsschwerpunkten) im kantonalen Richtplan legt der Kanton Standorte fest, an deren Förderung und Vermarktung er ein besonderes wirtschaftliches Interesse hat. Durch Verfahren in der Richt- und Nutzungsplanung werden diese Standorte in einem kooperativen Prozess von Behörden und privaten Akteuren vorbereitet. So werden sie baureif – das heisst rechtlich zulässig, technisch erschlossen und praktisch verfügbar. Dadurch können dort gezielt neue bauliche und wirtschaftliche Entwicklungen entstehen.
Der kantonale Richtplan bezeichnet 12 ESP:
Gemäss kantonalem Richtplan wird den Entwicklungsschwerpunkten von kantonaler Bedeutung eine hohe Entwicklungspriorität eingeräumt. Kanton und Gemeinden legen zusammen mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern die angestrebte Entwicklung für die einzelnen Gebiete fest und stimmen ihre weiteren Planungen darauf ab.
Richtplan angepasst 2019
Die ESP-Gebiete sind zudem im kantonalen Richtplan dargestellt:
Richtplankarte online