Strategie der Siedlungsentwicklung im Kanton Luzern
Gestützt auf die Raumentwicklungsstrategie gemäss Koordinationsaufgabe R1-3 des kantonalen Richtplanes 2009 gelten folgende Grundsätze für die Siedlungsentwicklung im Kanton Luzern:
Der Trend zur weiteren Siedlungsausdehnung soll deutlich abgebremst und der Bauzonenflächenzuwachs massgeblich reduziert werden. Innerhalb des kommunalen Entwicklungsspielraums soll die bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung kompakt und in historisch gewachsenen Strukturen erfolgen. Allen Gemeinden wird ein Einwohnerwachstum zugestanden; die Entwicklungsabsichten sind in einem Siedlungsleitbild darzulegen.
Das weitere Einwohnerwachstum hat sich jedoch hauptsächlich auf die Zentren und die Hauptentwicklungsachse zu konzentrieren. Bei den Gemeinden auf der Hauptentwicklungsachse kann die Bauzone bei ausgewiesenem Bedarf erweitert werden; werden dabei Fruchtfolgeflächen beansprucht, ist eine umfassende Interessenabwägung erforderlich. Die Gemeinden in der Landschaft verfügen bereits heute zumeist über ausreichend grosse Bauzonen; bei diesen Gemeinden kann das angestrebte Wachstum in aller Regel innerhalb der bestehenden Bauzonenreserven erfolgen.
Es wird eine bessere Ausnützung der bestehenden Bauzonen angestrebt; der Nutzung von inneren Reserven wird Priorität eingeräumt. Die Siedlungsentwicklung nach innen wird gefördert: Nutzungspotenziale werden unter Berücksichtigung der Siedlungs- und Wohnqualität und der Erschliessung standortgerecht und massgeschneidert ausgeschöpft.
Richtplan 2009