Zuständigkeit

Der Kanton ist zuständig für Vorabklärungen (Dienststelle rawi), Vorprüfungen (BUWD) und Genehmigungen (Regierungsrat). Die Gemeinden erarbeiten ihre kommunalen Planungen nach Vorgabe der eidgenössischen und kantonalen Gesetze. Die strategischen kantonalen und regionalen Vorgaben sind im Kantonalen Richtplan bzw. in den regionalen Instrumenten (Richtplan, Entwicklungsplan, Konzept u. a.) verankert.

Die Abteilung Raumentwicklung der Dienststelle rawi begleitet die Gemeinden im Erarbeitungsprozess und stellt mit der kantonalen Vorprüfung (§§ 12 und19 Planungs- und Baugesetz) sicher, dass die kommunalen Planungen mit den übergeordneten Vorgaben übereinstimmen.

Als Kontaktpersonen für raumplanerische Fragen stehen die zuständigen Projektleitenden gerne zur Verfügung.
Team Raumentwicklung
Zuständigkeit nach Gemeinde, Stadt und RET

Unter folgenden Links finden Sie eine Zusammenstellung an Geodaten, welche für die Orts- und Regionalplanung dienlich sind, sowie eine themenbezogene Übersichtskarte.
Geodaten Ortsplanung
Geoportal Orts- und Regionalplanung

Raum und Wirtschaft (rawi)

Murbacherstrasse 21

Postfach

6002 Luzern

Standort

     

Kontakt

 

Jérôme Vonarburg
Bereichsleiter Orts- und Regionalplanung
+41 41 228 61 48
E-Mail