Gesuch um Genehmigung gemäss § 64 PBG

Weitere Informationen

Zusätzliche Informationen finden Sie in der Wegleitung Ortsplanungsverfahren


Einzureichende Unterlagen

Es sind folgende Unterlagen im PDF-Format einzureichen, alle zu einem ZIP-File zusammengefasst.

  • Genehmigungsantrag der Gemeinde
  • Protokoll der Gemeindeversammlung bzw. der Sitzung des Gemeindeparlaments
  • Botschaft des Gemeinderats an die Stimmberechtigten oder das Gemeindeparlament
  • Zu genehmigende Dokumente
  • Aktualisierter Planungsbericht nach Art. 47 RPV
  • Weitere Unterlagen nach Bedarf

Die Dateien müssen im pdf-Format abgespeichert, systematisch benannt und ohne Unterverzeichnisse zu einem ZIP-File zusammengefasst werden. 

Bis auf Weiteres sind die zu genehmigenden Dokumente nebst der Online-Einreichung auch in 3-facher gedruckter Ausführung (Pläne auf A4 gefaltet) an folgende Adresse einzureichen:

Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Rechtsdienst
Bahnhofstrasse 15
6002 Luzern

Auf dem Begleitschreiben ist deutlich zu vermerken, dass die Unterlagen bereits digital eingereicht wurden und vom kantonalen Postdienst nicht einzuscannen sind.


GIS-basierter digitaler Zonenplan zur Genehmigung:

Es ist ein GIS-basierter, digitaler Zonenplanentwurf gemäss den Richtlinien Upload Zonenplanrevision für LUBAT (und Vorprüfung) beim Kanton einzureichen.


Zonenpläne, Bau- und Zonenreglemente und Bebauungspläne sowie kommunale und regionale Richtpläne bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Genehmigung des Regierungsrates (§§ 20 und 64 PBG).


Gesuchseingabe

Um die Gesuchseingabe zu starten klicken Sie bitte auf den folgenden Link.

Eingabe Genehmigungsgesuch

Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement

Recht

Bahnhofstrasse 15

6002 Luzern

Standort

 

Telefon 041 228 51 50

E-Mail

Direkt zur Gesuchseingabe

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