Fragen der Richt- und der Nutzungsplanung, insbesondere auch solche im Hinblick auf vorgesehenen Planänderungen, können – vor Einreichung eines Vorprüfungsgesuchs an die Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) gerichtet werden. Die Vorabklärung dient der Klärung von Grundsatzfragen und kann zur Beschleunigung der nachfolgenden Verfahrensschritte beitragen.
Einzureichende Unterlagen
Es sind folgende Unterlagen elektronisch einzureichen:
- Vorabklärungsgesuch der Gemeinde
- Erläuterungen zu Anfrage/Vorabklärung
- Weitere Unterlagen nach Bedarf
Die Dateien müssen im pdf-Format abgespeichert, systematisch benannt und ohne Unterverzeichnisse zu einem ZIP-File zusammengefasst werden.
Weitere Informationen
Zusätzliche Informationen finden Sie in der Wegleitung Ortsplanungsverfahren
Gesuchseingabe
Um die Gesucheingabe zu starten klicken Sie bitte auf den folgenden Link.