Weiterentwicklung der Standortförderung

Aufgrund internationaler Entwicklungen im Steuerbereich, wie der OECD-Mindestbesteuerung, verschlechtert sich die Standortattraktivität des Kantons Luzern markant. Um die Wettbewerbsfähigkeit des Lebens- und Wirtschaftsraums zu erhalten, will der Regierungsrat ab 2026 jährlich 300 Millionen Franken in ein breites Massnahmenpaket investieren. Die Regierung hat die entsprechende Vorlage für die öffentliche Vernehmlassung freigegeben. Die Vernehmlassung dauert vom 10. März bis 9. Juni 2025.

Internationale Entwicklungen im Steuerbereich wie die OECD-Mindestbesteuerung verschlechtern die Standortattraktivität des Kantons Luzern markant. Denn der Kanton verliert seinen Wettbewerbsvorteil der tiefen Unternehmensgewinnsteuern für grosse internationale Unternehmen. Es besteht das Risiko, dass Arbeitsplätze und Steuereinnahmen aus dem Kanton Luzern abwandern sowie künftige Investitionen nicht mehr in Luzern getätigt werden. Insgesamt steht ein Fiskalertrag von über 1,1 Milliarden Franken für Bund, den Kanton Luzern und die Gemeinden auf dem Spiel, wenn von der OECD-Mindeststeuer betroffene Unternehmen abwandern.

Gezielt in den Lebens- und Wirtschaftsstandort investieren

Um die erwarteten Standortnachteile zu kompensieren, will der Regierungsrat die Standortförderung anpassen und weiterentwickeln. Zu diesem Zweck hat er eine Vorlage in die Vernehmlassung gegeben. Ziel ist es, die attraktiven Standortbedingungen für grosse internationale Unternehmen zu erhalten sowie die Rahmenbedingungen für alle Luzerner Unternehmen und die Lebensqualität der Bevölkerung weiter zu verbessern. Dafür will der Regierungsrat ab 2026 jährlich rund 300 Millionen Franken in ein breites Massnahmenpaket investieren.

Der Schwerpunkt der Massnahmen zu Gunsten der Luzerner Unternehmen liegt auf der Innovationsförderung und der Verbesserung der Rahmenbedingungen in Sachen Digitalisierung, Verfügbarkeit von Wirtschaftsflächen und einer kundenorientierten Verwaltung. Die Massnahmen zu Gunsten der Luzerner Bevölkerung fokussieren auf Verbesserungen in den Bereichen Steuerbelastung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Kultur und Digitalisierung. Folgende Massnahmen sind vorgesehen:

Vernehmlassung bis am 9. Juni 2025

Die Erarbeitung der Vorlage zur Weiterentwicklung der Standortförderung erfolgte unter Einbezug einer Begleitgruppe mit Vertretungen aus Wirtschaft, Gewerkschaften und Gemeinden. Die Regierung hat die Botschaft zur Weiterentwicklung der Standortförderung für die Vernehmlassung freigegeben. Diese wird mit dem digitalen Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt. Die Vernehmlassung dauert vom 10. März bis am 9. Juni 2025. Mit der Auswertung finalisiert die Regierung anschliessend die Botschaft und verabschiedet sie zuhanden des Kantonsrats. Im September 2026 kommt die Vorlage zur Volksabstimmung. Sie soll per 1. Oktober 2026 in Kraft treten, um die drohenden Standortnachteile zu kompensieren.

Antworten auf häufige Fragen

  • Was ändert sich mit der OECD-Mindestbesteuerung

    Über 140 Staaten, darunter die Schweiz, haben sich 2021 dazu bekannt, dass grosse, international tätige Unternehmensgruppen mit einem Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro 15 Prozent Steuern auf ihren Gewinn bezahlen sollen. Im Kanton Luzern lag die Steuerbelastung von international tätigen Unternehmensgruppen bisher bei rund 12,1 Prozent.

  • Welche Unternehmen sind betroffen?
    Grosse, international tätige Unternehmensgruppen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro sind von der OECD-Mindeststeuer betroffen. Im Kanton Luzern sind das schätzungsweise 220 Unternehmen. Die übrigen Unternehmen sind von der Mindestbesteuerung nicht betroffen. 
  • Wie ist der Kanton Luzern heute als Wirtschaftsstandort positioniert?

    Der Kanton Luzern gehört national und international zu den attraktivsten Unternehmensstandorten. Auch die finanzielle Situation des Kantons Luzern präsentiert sich aktuell erfreulich. Die gute Situation ist wesentlich auf die wirtschaftsfreundliche Standortpolitik des Kantons zurückzuführen. In den vergangenen zehn Jahren ist es dem Kanton Luzern gelungen, seine Standortattraktivität deutlich zu verbessern. Luzern gehört heute zu den drei steuergünstigsten Kantonen für Unternehmen.

  • Was bezweckt der Kanton Luzern mit der Weiterentwicklung der Standortförderung?

    De Kanton will seine erfolgreiche Steuerstrategie und Ansiedlungspolitik der vergangenen zehn Jahre weiterführen. Ziel der Vorlage ist es, die attraktiven Standortbedingungen für grosse internationale Unternehmen zu erhalten und die Rahmenbedingungen für alle Luzerner Unternehmen flächendeckend zu verbessern. Auch die Lebensqualität der Bevölkerung soll verbessert werden.

  • Was machen andere Länder und Kantone?

    Bisher galt die Steuerbelastung für Unternehmen als eines der wichtigsten Argumente im internationalen Standortwettbewerb. Mit der OECD-Mindestbesteuerung verliert dieser Standortfaktor an Bedeutung. Ein Blick in andere Länder und Kantone zeigt, dass der Steuerwettbewerb in der Tendenz durch einen Förderwettbewerb abgelöst wird. Bereits heute arbeiten Standorte mit höheren Unternehmenssteuern mit direkten Beiträgen an Unternehmen, um den Kostennachteil für Unternehmen abzuschwächen. Die Schweiz leistet heute im Vergleich zu anderen Ländern verhältnismässig geringe Beiträge (0.03 Prozent des Bruttoinlandprodukts BIP). Der OECD-Durchschnitt liegt mit 0.22 Prozent des BIP beim gut Siebenfachen der Schweiz.

  • Welche finanziellen Mittel setzt der Kanton für die Weiterentwicklung der Standortförderung ein?

    Die stark gestiegenen Steuereinnahmen und die insgesamt gute finanzielle Situation des Kantons Luzern lassen es zu, dass ab 2026 planmässig 300 Millionen Franken für die Massnahmen zur Standortförderung investiert werden können. Diese Mittel werden jährlich neu geplant und festgelegt. Sollten es die Wirtschaftsentwicklung oder die Entwicklung des Staatshaushaltes erfordern, müssen die Mittel für die Standortmassnahmen flexibel erhöht oder gesenkt werden können. Die Standortmassnahmen sind daher überwiegend so ausgestaltet, dass ihre Kosten flexibel auf die jeweils verfügbaren Mittel angepasst bzw. Massnahmen auch wieder aufgehoben werden können.

  • Wie wurden die Standortmassnahmen hergeleitet?

    Die Positionierung und die bisherigen Aktivitäten des Kantons Luzern wurden anhand von sechs Standortfaktoren analysiert. Auf dieser Grundlage wurden Massnahmen erarbeitet, um Lücken abzudecken und Potentiale auszuschöpfen. In diesem Prozess wirkten sowohl verschiedene verwaltungsinterne Stellen mit als auch die Begleitgruppe mit Vertretungen von Wirtschaft, Gewerkschaften und Gemeinden. Zudem konsultierte das Projektteam betroffene Unternehmen, externe Experten und Rechtsspezialisten.

  • Sind alle vorgeschlagenen Massnahmen neu?

    Verschiedene Massnahmen und Instrumente sind neu, insbesondere der Luzerner Innovationsbeitrag (LIB). Die stark gestiegenen Steuereinnahmen und die insgesamt gute finanzielle Situation des Kantons Luzern ermöglichen es aber auch, bereits bekannte Massnahmen oder laufende Gesetzesprojekte (z.B. allgemeine Steuerfusssenkung oder familienergänzende Kinderbetreuung) umzusetzen und zu finanzieren. Zwingende Voraussetzung ist aber, dass diese Massnahmen und Projekte die Standortattraktivität verbessern.

  • Welche Rolle spielt der Luzerner Innovationsbeitrag (LIB)?
    Innovation ist ein relevanter Standortfaktor, bei dem der Kanton Luzern bisher unterdurchschnittlich abschneidet und Aufholpotential hat. Mit dem Luzerner Innovationsbeitrag (LIB) soll die Innovationskraft gestärkt werden, indem Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren, über Steuergutschriften oder Finanzhilfen unterstützt werden.
  • Wem steht der LIB offen?

    Der LIB steht allen im Handelsregister eingetragenen Unternehmen offen, unabhängig von Branche, Unternehmensgrösse, Rechtsform oder steuerbarem Gewinn. Voraussetzung ist ein ordentlich revidierter Jahresabschluss sowie ein Nachhaltigkeitsbericht. Die gesetzlichen Grundlagen für den LIB werden im Gesetz über die Wirtschaftsförderung und die Regionalpolitik geschaffen.

  • Worin unterscheidet sich der Abzug für Forschung und Entwicklung (F&E) vom LIB?

    Mit der Steuergesetzrevision 2025 wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen, einen Abzug für Forschung und Entwicklung (F&E) einzuführen. Bei Unternehmen, die von der OECD-Mindeststeuer betroffen sind, wird dieser Steuerabzug jedoch neutralisiert. Sie müssen 15 Prozent Steuern auf ihren Gewinn bezahlen. Dagegen können mit dem LIB Forschungs- und Entwicklungsaufwände über Steuergutschriften oder Finanzhilfen unterstützt werden. Der LIB steht allen Unternehmen offen - auch denen, die von der Mindeststeuer betroffen sind. Die Vorlage sieht vor, dass ein Unternehmen nicht beide Instrumente gleichzeitig nutzen kann.

  • Wie profitieren die Einwohnerinnen und Einwohner von der Standortförderung?
    Grundsätzlich sichert sich der Kanton Luzern mit attraktiven Standortbedingungen Arbeitsplätze und Steuereinnahmen von grossen Unternehmen. Diese Einnahmen tragen dazu bei, die staatlichen Leistungen zu finanzieren. Darüber hinaus sind für die Bevölkerung Steuerentlastungen sowie Investitionen in familienergänzende Kinderbetreuung, regionale Kulturförderung oder digitale Services vorgesehen – um die Lebensqualität direkt zu verbessern.
  • Profitieren auch die Gemeinden von der Standortförderung?

    Die Weiterentwicklung der Standortförderung hat das Ziel, die Standortattraktivität des Kantons Luzern und die Lebensqualität der Bevölkerung zu verbessern. Davon profitieren auch die Gemeinden ganz direkt. Die allgemeinen Verbesserungen der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft tragen dazu bei, Arbeitsplätze und Steuereinnahmen von grossen Unternehmen im Kanton zu halten.

  • Wie ist das weitere Vorgehen?

    Die Botschaft zur Weiterentwicklung der Standortförderung befindet sich bis zum 9. Juni 2025 in der Vernehmlassung. Mit der Auswertung finalisiert die Regierung anschliessend die Botschaft und verabschiedet sie zuhanden des Kantonsrats. Im September 2026 ist eine Volksabstimmung geplant. Die Vorlage soll per 1. Oktober 2026 in Kraft treten, um die drohenden Standortnachteile zu kompensieren. Die Gemeindebeteiligung wird in einer separaten Vorlage geregelt.

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