Um die Wettbewerbsfähigkeit des Lebens- und Wirtschaftsraums zu erhalten, hat der Regierungsrat eine Vorlage zur Weiterentwicklung der Standortförderung erarbeitet. Ab 2026 soll der Kanton jährlich 300 Millionen Franken in ein breites Massnahmenpaket investieren.
Internationale Entwicklungen im Steuerbereich wie die OECD-Mindestbesteuerung verschlechtern die Standortattraktivität des Kantons Luzern markant. Denn der Kanton verliert seinen Wettbewerbsvorteil der tiefen Unternehmensgewinnsteuern für grosse internationale Unternehmen. Es besteht das Risiko, dass Arbeitsplätze und Steuereinnahmen aus dem Kanton Luzern abwandern sowie künftige Investitionen nicht mehr in Luzern getätigt werden. Insgesamt steht ein Fiskalertrag von über 1,1 Milliarden Franken für Bund, den Kanton Luzern und die Gemeinden auf dem Spiel, wenn von der OECD-Mindeststeuer betroffene Unternehmen abwandern.
Gezielt in den Lebens- und Wirtschaftsstandort investieren
Die Weiterentwicklung der Standortförderung hat zum Ziel, die attraktiven Standortbedingungen für grosse internationale Unternehmen zu erhalten sowie die Rahmenbedingungen für alle Luzerner Unternehmen und die Lebensqualität der Bevölkerung weiter zu verbessern.
Der Schwerpunkt der Massnahmen zu Gunsten der Luzerner Unternehmen liegt auf der Innovationsförderung und der Verbesserung der Rahmenbedingungen in Sachen Digitalisierung, Verfügbarkeit von Wirtschaftsflächen und einer kundenorientierten Verwaltung.
Die Massnahmen zu Gunsten der Luzerner Bevölkerung fokussieren auf Verbesserungen in den Bereichen Steuerbelastung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Kultur und Digitalisierung.
Folgende Massnahmen sind vorgesehen:
Nächste Schritte
Eine Begleitgruppe mit Vertretungen aus Wirtschaft, Gewerkschaften und Gemeinden hat die Erarbeitung Weiterentwicklung der Standortförderung begleitet.
Vom 10. März bis am 9. Juni 2025 fand eine öffentliche Vernehmlassung statt. Rund 60 Stellungnahmen mit über 850 Einzelrückmeldungen sind eingegangen.
Diese werden nun detailliert geprüft und gegebenenfalls in die Botschaft der Regierung zuhanden des Kantonsrates eingearbeitet.
Die Beratung im Kantonsrat findet voraussichtlich Anfang 2026 statt, eine Volksabstimmung ist im September 2026 geplant. Ziel ist das Inkrafttreten der Vorlage per 1. Oktober 2026.
Vernehmlassungsunterlagen