Weiterentwicklung der Standortförderung

Aufgrund internationaler Entwicklungen im Steuerbereich, wie der OECD-Mindestbesteuerung, verschlechtert sich die Standortattraktivität des Kantons Luzern markant. Um die Wettbewerbsfähigkeit des Lebens- und Wirtschaftsraums zu erhalten, will der Regierungsrat ab 2026 jährlich 300 Millionen Franken in ein breites Massnahmenpaket investieren. Die Regierung hat die entsprechende Vorlage für die öffentliche Vernehmlassung freigegeben. Die Vernehmlassung dauert vom 10. März bis 9. Juni 2025.

Internationale Entwicklungen im Steuerbereich wie die OECD-Mindestbesteuerung verschlechtern die Standortattraktivität des Kantons Luzern markant. Denn der Kanton verliert seinen Wettbewerbsvorteil der tiefen Unternehmensgewinnsteuern für grosse internationale Unternehmen. Es besteht das Risiko, dass Arbeitsplätze und Steuereinnahmen aus dem Kanton Luzern abwandern sowie künftige Investitionen nicht mehr in Luzern getätigt werden. Insgesamt steht ein Fiskalertrag von über 1,1 Milliarden Franken für Bund, den Kanton Luzern und die Gemeinden auf dem Spiel, wenn von der OECD-Mindeststeuer betroffene Unternehmen abwandern.

Gezielt in den Lebens- und Wirtschaftsstandort investieren

Um die erwarteten Standortnachteile zu kompensieren, will der Regierungsrat die Standortförderung anpassen und weiterentwickeln. Zu diesem Zweck hat er eine Vorlage in die Vernehmlassung gegeben. Ziel ist es, die attraktiven Standortbedingungen für grosse internationale Unternehmen zu erhalten sowie die Rahmenbedingungen für alle Luzerner Unternehmen und die Lebensqualität der Bevölkerung weiter zu verbessern. Dafür will der Regierungsrat ab 2026 jährlich rund 300 Millionen Franken in ein breites Massnahmenpaket investieren.

Der Schwerpunkt der Massnahmen zu Gunsten der Luzerner Unternehmen liegt auf der Innovationsförderung und der Verbesserung der Rahmenbedingungen in Sachen Digitalisierung, Verfügbarkeit von Wirtschaftsflächen und einer kundenorientierten Verwaltung. Die Massnahmen zu Gunsten der Luzerner Bevölkerung fokussieren auf Verbesserungen in den Bereichen Steuerbelastung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Kultur und Digitalisierung. Folgende Massnahmen sind vorgesehen:

Vernehmlassung bis am 9. Juni 2025

Die Erarbeitung der Vorlage zur Weiterentwicklung der Standortförderung erfolgte unter Einbezug einer Begleitgruppe mit Vertretungen aus Wirtschaft, Gewerkschaften und Gemeinden. Die Regierung hat die Botschaft zur Weiterentwicklung der Standortförderung für die Vernehmlassung freigegeben. Diese wird mit dem digitalen Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt. Die Vernehmlassung dauert vom 10. März bis am 9. Juni 2025. Mit der Auswertung finalisiert die Regierung anschliessend die Botschaft und verabschiedet sie zuhanden des Kantonsrats. Im September 2026 kommt die Vorlage zur Volksabstimmung. Sie soll per 1. Oktober 2026 in Kraft treten, um die drohenden Standortnachteile zu kompensieren.

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