Im Baubewilligungsverfahren übernimmt in der Regel die Gemeinde oder Stadt die Rolle der verantwortlichen kommunalen Leitbehörde. Die Abteilung Baubewilligungen prüft in Koordination mit den kantonalen Fachstellen die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen auf Stufe Kanton. Sie überweist ihren Entscheid an die kommunale Behörde für die Erteilung des kommunalen Bauentscheides.