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Raum und Wirtschaft

Baubewilligungen

Im Baubewilligungsverfahren übernimmt in der Regel die Gemeinde oder Stadt die Rolle der verantwortlichen kommunalen Leitbehörde. Die Abteilung Baubewilligungen prüft in Koordination mit den kantonalen Fachstellen die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen auf Stufe Kanton. Sie überweist ihren Entscheid an die kommunale Behörde für die Erteilung des kommunalen Bauentscheides.

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+41 41 228 61 45
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