Gesuchstellende und Planverfassende können Baugesuche, Projektänderungen, Vorabklärungen und Meldungen (Energiemeldungen) digital erfassen. Reichen Sie die erforderlichen Gesuchsunterlagen direkt elektronisch ein.
Digital einreichen
Für die digitale Erfassung steht das kantonale elektronische Formular zur Verfügung. Laden Sie alle Unterlagen zu einem Gesuch oder einer Meldung vollständig im eFormular hoch. Die zuständige Gemeinde prüft die eingereichten Unterlagen und führt das weitere Verfahren durch.
Das Unterschriftenblatt enthält eine Übersicht über alle übermittelten Dokumente. Unterschreiben Sie das Blatt, scannen Sie es ein und laden Sie es zusammen mit den übrigen Unterlagen im Beilagenverzeichnis hoch.
Benötigte Unterlagen
Die Beilagenhilfe zeigt Ihnen, welche Unterlagen Sie für Ihr Baugesuch benötigen. Je nach Art des Bauvorhabens erhalten Sie eine Übersicht der einzureichenden Beilagen.
Beilagenhilfe - Kanton Luzern
Papierexemplare
Bei Baugesuchen und Projektänderungen müssen Sie zusätzlich zur digitalen Einreichung mindestens ein Exemplar in Papierform bei der zuständigen Gemeinde einreichen. Die Gemeinde kann bei Bedarf weitere Papierexemplare verlangen (§ 55 PBV). Informieren Sie sich deshalb am besten direkt bei der Gemeinde, wie viele Papierexemplare für Ihr Gesuch erforderlich sind.
Vorabklärungen und Meldungen
Für Vorabklärungen und Meldeformulare genügt grundsätzlich die digitale Einreichung. Die zuständige Gemeinde kann jedoch auch in diesen Fällen ein Exemplar in Papierform verlangen.