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Erdbebensicherheit
Das Kontrollverfahren betreffend Erdbebensicherheit wurde wesentlich vereinfacht und die dazu notwendigen Dokumente aktualisiert. Neu ist folgendes:
- Bauvorhaben mit Baukosten von weniger als CHF 1 Mio. werden neu als Bagatellfälle klassiert und sind vom Kontrollverfahren befreit und im Rahmen des Baugesuchs sind keine weiteren Angaben erforderlich.
- Bei Bauvorhaben mit Baukosten von CHF 1 Mio. und mehr muss die zutreffende Bauwerksklasse (BWK) des Vorhabens bestimmt und im Baugesuchsformular eingetragen werden.
a) Handelt es sich um ein Vorhaben der BWK I liegt neu ebenfalls ein Bagatellfall vor und es sind keine weiteren Angaben im Baugesuchsformular
erforderlich.
b) Handelt es sich um ein Vorhaben der BWK II ist das Formular "Erdbebensicherheit BWK II" vom Tragwerksplaner auszufüllen und als Anhang mit dem
Baugesuch einzureichen.
c) Handelt es sich um ein Vorhaben der BWK III ist ein von einer Kontrollingenieurin oder einem Kontrollingenieur geprüftes Dossier "Erdbebensicherheit"
(Angaben zur Projektbasis, Nutzungsvereinbarung und technischer Bericht Erdbebensicherheit) als Anhang mit dem Baugesuch einzureichen.
Hinweis: das aktuelle, elektronische Baugesuchsformular wurde aus ökonomischen und technischen Gründen nicht angepasst. Das voraussichtlich Ende 2022 neu zur Verfügung stehende webbasierte Baugesuchsformular wird jedoch dem neuen Kontrollverfahren entsprechen.
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