Bauvorhaben mit Baukosten von weniger als CHF 1 Mio. werden als Bagatellfälle klassiert und sind vom Kontrollverfahren befreit. Im Rahmen des Baugesuchs sind keine weiteren Angaben erforderlich.
Wegleitung für das Bauen ausserhalb der Bauzone
Merkblatt - Ausläufe für Equiden / Allwetterausläufe
Merkblatt - Bauten für den Weinbau - zulässige Grössen
Merkblatt - Bauten und Anlagen für Betriebe mit bodenunabhängiger Tierhaltung
Merkblatt - Eingriffstiefe in die Tragkonstruktion
Einverständniserklärung für Nutzungseinschränkung (TS-Potenzial)
Ammoniakemissionen bei Stallbauten
Verminderung Ammoniak (Berechnungstabelle)
Präzisierung landwirtschaftliche Baugesuche
Leitfaden Fischproduktion ausserhalb der Bauzone
Mustervorlage Betriebskonzept Fischproduktion
Beurteilungskriterien landwirtschaftliche Aussiedlungen
Vorlage Betriebskonzept (KOLAS)
Prüfung der längerfristigen Existenz von Landwirtschaftsbetrieben
Merkblätter Spezialkulturen