Wer eine Baute oder Anlage erstellen, baulich oder in ihrer Nutzung ändern will, hat dafür eine Baubewilligung einzuholen.
In wenigen Fällen ist unter der Voraussetzung nach §54 PBV keine Baubewilligung erforderlich.
Erkundigen Sie sich in jedem Fall schriftlich bei der Leitbehörde über die Baubewilligungspflicht.