Raum und Wirtschaft
Die Gemeinde oder die Stadt am Standort des Bauvorhabens ist die Leitbehörde.
Erkundigen Sie sich bei der Leitbehörde (Gemeinde oder Stadt) oder über ihr Gesuch in den Formularen den aktuellen Status.
Innerhalb der kantonalen Verwaltung kann der Status über objekt.lu eingesehen werden, sofern das Gesuch von kantonalen Hoheiten betroffen ist.
Wer eine Baute oder Anlage erstellen, baulich oder in ihrer Nutzung ändern will, hat dafür eine Baubewilligung einzuholen.
In wenigen Fällen ist unter der Voraussetzung nach §54 PBV keine Baubewilligung erforderlich.
Erkundigen Sie sich in jedem Fall schriftlich bei der Leitbehörde über die Baubewilligungspflicht.
Im Download Bereich Downloads Bauwesen stehen diverse Unterlagen zu Verfahrensabläufe, Wegleitungen/Richtlinien/Merkblätter/Vorlagen zur Verfügung.
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