Projekteingabe und -verfahren
Der Kanton Luzern gewährt à-fonds-perdu-Beiträge und zinslose Darlehen für innovative, wertschöpfungs- und wachstumsorientierte Projekte im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP). Nachfolgend wird in sieben Schritten aufgezeigt, wie Sie ein NRP-Projekt eingeben können.
1. Beratung
Unsere Partner beraten und begleiten Sie gerne bei der Eingabe und Umsetzung von NRP-Projekten. Die regionalen Entwicklungsträger (Region Luzern West, Idee Seetal, Region Sursee-Mittelland und LuzernPlus) sind die ersten Ansprechpartner für Projektinitianten. Bei Projektideen im Bereich Tourismus wenden Sie sich bitte an die Luzern Tourismus AG (LTAG).
Unsere Umsetzungspartner freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme:
Luzern Plus
Idee Seetal
Region Luzern West
Region Sursee-Mittelland
Luzern Tourismus AG (LTAG)
2. Anforderungen an Projekte und Projektantrag
Projekte müssen nachweislich einen regionalen volkswirtschaftlichen Nutzen erzielen. Entscheidend ist deren Verankerung im kantonalen NRP-Umsetzungsprogramms 2020 bis 2023. Die NRP-Arbeitshilfe (siehe Kapitel 5) zeigt die Voraussetzungen und Kriterien für Projektvorhaben auf und unterstützt Sie bei der Antragsstellung.
Projekte sind schriftlich in einem
Projektantrag (inkl. Budget) einzureichen. Wir bitten Sie, vor der Ausarbeitung und Einreichung eines Projektantrags, mit dem für Sie zuständigen regionalen Entwicklungsträger (RET), der Luzern Tourismus AG (LTAG) oder der Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) Kontakt aufzunehmen.
3. Projektantrag einreichen
Ihr Projekt reichen Sie mittels des Projektantragsformulars (inkl. Budget) bei unserem Partner in Ihrer Region oder der LTAG ein.
4. Projektbeurteilung
Der RET bzw. die LTAG oder ITZ wird eine Grobbeurteilung ihres Projektantrags vornehmen und diesen gemeinsam mit Ihnen verfeinern. Koordiniert durch die rawi findet anschliessend das Prüfverfahren statt.
Je nach Beitragshöhe entscheidet die rawi, das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) oder der Regierungsrat über das Projekt. Das gesamte Projektverfahren von der innovativen Projektidee bis zum Entscheid nimmt ungefähr 3 bis 6 Monate in Anspruch.
5. Projektgenehmigung
Nach Projektentscheid schliesst die Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) mit dem RET/LTAG eine entsprechende Projektvereinbarung ab, in welcher die Leistungen und Meilensteine sowie die ersuchte Wirkung des Projekts und weitere Modalitäten (Auszahlung, Reporting etc.) geregelt sind. Der zuständige RET bzw. die LTAG schliesst anschliessend eine entsprechende Vereinbarung mit der Projektträgerschaft ab.
6. Projektreporting
Für genehmigte NRP-Projekte verlangt die Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) einmal im Jahr einen Zwischenbericht (inkl. Zwischenabrechnung), in dem über die Leistungen, Meilensteine und Verwendung der NRP-Mittel gemäss Projektvereinbarung rapportiert wird.
Nach Abschluss des Projekts ist der Dienststelle rawi ein Schlussbericht (inkl. Schlussabrechnung) einzureichen, der über die vollständigen Leistungen und Wirkungen des Projekts Auskunft gibt.
7. Projektkommunikation
Die Empfänger von NRP-Geldern haben bei projektbezogener Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit auf die NRP-Unterstützung des Bundes und Kantons Luzern hinzuweisen. Wir bitten Sie, hierbei das folgende NRP-Logo zu verwenden.
Raum und Wirtschaft (rawi)
Wirtschaftsentwicklung
Murbacherstrasse 21
6002
Luzern
Standort
Samuel Graf
Abteilungsleiter
Telefon
041 228 51 85
E-Mail
Nicole Bachmann
Abteilungsleiter-Stv.
Telefon 041 228 58 78
E-Mail
Tilman Holke
Projektleiter
Telefon 041 228 64 31
E-Mail