Rolle der Gemeinden

Siedlungspolitik ist ein Zusammenspiel verschiedener Verantwortlichkeiten

Der Bund beeinflusst in den Politikfeldern Umwelt, Mobilität, Landwirtschaft, Regionalpolitik, Gesundheit, Finanzausgleich und Steuerpolitik die Raum- und Siedlungsentwicklung. Das Raumkonzept Schweiz macht eine Orientierung der einzelnen Politikfelder auf eine nachhaltige Raumentwicklung möglich. Einzelne Förderprogramme wie die «Modellvorhaben Nachhaltige Raumentwicklung» oder die «Projekts Urbains» zeigen Möglichkeiten der nachhaltigen Siedlungsentwicklung auf, stossen Diskussionen und Entwicklungen an und bieten Informationen zu Best Practice zur eigenen Umsetzung.

Die Kantone sind dabei, aufgrund des neuen Raumplanungsgesetzes ihre Richtpläne anzupassen. Klare kantonale Vorgaben schaffen Rahmenbedingungen und Qualitätsansprüche für die Umsetzungsmassnahmen vor Ort. Die Kantone unterstützen die Gemeinden bei ihren Aufgaben.

Die Gemeinden sind nach wie vor für die grundeigentümerverbindliche Nutzungsplanung zuständig. Um den geänderten Anforderungen an eine nachhaltige Siedlungsentwicklung gerecht werden zu können, sind neue Vorgehensweisen notwendig. Die Rollen und Verantwortlichkeiten von Städten und Gemeinden in der Siedlungsentwicklung ändern sich durch das revidierte Raumplanungsgesetz. Statt Siedlungen „auf der grünen Wiese“ planen zu können, sind strengere Vorgaben für Neueinzonungen zu beachten. Es gilt, die Siedlungsentwicklung nach innen bei guter Wohnqualität zu meistern. Voraussetzung für eine qualitätsvolle Innenentwicklung ist, dass die Gemeinden die strategische Entwicklung als Aufgabe der öffentlichen Hand selbst wahrnehmen, ihre inneren Nutzungspotenziale identifizieren und sich innerhalb von Verwaltung und Politik über die grundsätzlichen Stossrichtungen zur Entwicklung verständigen.


Konkrete Aufgaben der Gemeinden

Vgl.: Das 3x3 der nachhaltigen Siedlungsentwicklung. Tripartite Agglomerationskonferenz, TAK. 2014; siehe „Basisdokumente und Links“

Entwicklung einer massgeschneiderten Strategie für die Siedlungsentwicklung nach innen

Die Ortsplanung soll künftig auf einer Innenentwicklungsstrategie mit qualitativen und quantitativen Zielen, Potentialen und Rahmenbedingungen basieren. Siedlungsleitbilder und Strategien zur generellen Gemeindeentwicklung bilden dafür eine wichtige Basis.

Integrale Quartierentwicklung

Da mit der verstärkten Innenentwicklung eine Reihe an unterschiedlichen Interessen aufeinander trifft, ist eine umfassende (integrale) Sicht auf neue und bestehende Quartiere erforderlich. Fragen nach der Art der baulichen Nutzung, sozialen Struktur, Freiraumqualität und dem Quartiercharakter stehen dabei im Zentrum. Zu diesen Fragen ist die Bevölkerung in den Gemeinden und Quartieren aktiv einzubeziehen. Dabei ist die qualitative Aufwertung z.B. durch eine verbesserte Erschliessung, lokale Dienstleistungen, eine Aufwertung des Freiraums oder anderen Quartierangeboten zentral, um mit der zusätzlichen baulichen Dichte einen Mehrwert zu schaffen.

Aktives Bodenmanagement betreiben

Gemeinden können durch ein aktives Bodenmanagement zur Umsetzung der Innenentwicklung beitragen. Ziel eines aktiven Bodenmanagements ist die Steuerung der vorhandenen Potentiale und das Erkennen neuer Spielräume. Eine aktive Bodenpolitik kann über den Kauf und die Vermittlung von Schlüsselgrundstücken, die Lancierung und Förderung von städtebaulichen Verfahren und Arealentwicklungen sowie den partnerschaftlichen, kooperativen Einbezug der Privaten erfolgen.

Tipp:
 IMerkblatt Baulandverfügbarkeit des Kantons Luzern werden weitere Massnahmen aus den Bereichen Siedlungspolitik, Planungsrecht sowie Kommunikation/Beratung eines aktiven Bodenmanagements erläutert.  

Aufgaben für die Gemeinden gemäss teilrevidiertem Richtplan des Kantons Luzern

S1-4 Kommunale Siedlungsleitbilder inkl. Etappierung

In den Siedlungsleitbildern sind Aussagen zur Siedlungsentwicklung nach innen (Umnutzung, Erneuerung, Verdichtung, Aufwertung) zu treffen sowie zu den Entwicklungsmöglichkeiten in unter- und ungenutzten Bauzonen (Bauzonenreserven). Dabei sind auch Standorte für das bedürfnisgerechte Wohnen aufzuzeigen. Zudem ist darzulegen, wie die Gemeinde den aktuellen Bauzonenflächenbedarf pro Einwohner hält bzw. senkt.

S2-3 Förderung kompakter und dichter Siedlungsformen

Die Förderung kompakter und dichter Siedlungsformen erfolgt unter anderem durch:

  • eine Bezeichnung von Gebieten mit erheblichem Innenentwicklungspotential,
  • der Unterstützung der Umnutzung, Verdichtung, Aufwertung und Erneuerung von bestehenden Quartieren,
  • einer qualitativ hochwertigen Gestaltung und städtebaulichen Einbindung der Siedlungselemente sowie die Einhaltung von orts- und quartierspezifischen Qualitäten.

S2-6 Siedlungsausstattung mit Grün-, Frei- und Naherholungsräumen sowie Siedlungsökologie

Zur Wahrung der Lebensqualität in Wohn- und Arbeitsgebieten sind diese angemessen mit Grün-, Frei- und Naherholungsräumen auszustatten und dabei so anzulegen, dass sie für alle Bevölkerungsteile gut erreichbar sind. Dafür sind geeignete Vorgaben in der Rahmennutzungs- und Sondernutzungsplanung sowie der Erschliessungsplanung zu machen.
Dies auch mit Hinblick auf folgende Aspekte:

  • Aufwertung  von öffentlichen Räumen und die Sicherung ihrer Multifunktionalität, 
  • ökologische Vernetzung im Siedlungsraum, 
  • klare Definition und Gestaltung der Siedlungsränder.

Vgl.: Kantonaler Richtplan, rawi Luzern, teilrevidiert 2015; siehe Basisdokumente und Links

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