www.lu. ch


Raum und Wirtschaft

Weiterentwicklung der Standortförderung

Um die Wettbewerbsfähigkeit des Lebens- und Wirtschaftsraums zu erhalten, hat der Regierungsrat eine Vorlage zur Weiterentwicklung der Standortförderung erarbeitet. Ab 2026 soll der Kanton jährlich 300 Millionen Franken in ein breites Massnahmenpaket investieren.

Internationale Entwicklungen im Steuerbereich wie die OECD-Mindestbesteuerung verschlechtern die Standortattraktivität des Kantons Luzern markant. Denn der Kanton verliert seinen Wettbewerbsvorteil der tiefen Unternehmensgewinnsteuern für grosse internationale Unternehmen. Es besteht das Risiko, dass Arbeitsplätze und Steuereinnahmen aus dem Kanton Luzern abwandern sowie künftige Investitionen nicht mehr in Luzern getätigt werden. Insgesamt steht ein Fiskalertrag von über 1,1 Milliarden Franken für Bund, den Kanton Luzern und die Gemeinden auf dem Spiel, wenn von der OECD-Mindeststeuer betroffene Unternehmen abwandern.

Gezielt in den Lebens- und Wirtschaftsstandort investieren

Die Weiterentwicklung der Standortförderung hat zum Ziel, die attraktiven Standortbedingungen für grosse internationale Unternehmen zu erhalten sowie die Rahmenbedingungen für alle Luzerner Unternehmen und die Lebensqualität der Bevölkerung weiter zu verbessern.

Der Schwerpunkt der Massnahmen zu Gunsten der Luzerner Unternehmen liegt auf der Innovationsförderung und der Verbesserung der Rahmenbedingungen in Sachen Digitalisierung, Verfügbarkeit von Wirtschaftsflächen und einer kundenorientierten Verwaltung.

Die Massnahmen zu Gunsten der Luzerner Bevölkerung fokussieren auf Verbesserungen in den Bereichen Steuerbelastung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Kultur und Digitalisierung.

Folgende Massnahmen sind vorgesehen:

Wichtige Meilensteine sind erreicht

Eine Begleitgruppe mit Vertretungen aus Wirtschaft, Gewerkschaften und Gemeinden hat die Erarbeitung Weiterentwicklung der Standortförderung begleitet.

Vom 10. März bis am 9. Juni 2025 fand eine öffentliche Vernehmlassung statt. Rund 60 Stellungnahmen mit über 850 Einzelrückmeldungen sind eingegangen. Diese wurden detailliert geprüft und in die Botschaft der Regierung zuhanden des Kantonsrates eingearbeitet.

Die Vorlage wurde im Januar 2026 sowie März 2026 im Kantonsrat behandelt. Der Kantonsrat hat der Vorlage zugestimmt.

Kantonsratsbotschaft


Nächste Schritte: Volksabstimmung im Herbst 2026

Die Volksabstimmung findet voraussichtlich im September 2026 statt. Ziel ist das Inkrafttreten der Vorlage per 1. Oktober 2026.

 


Antworten auf häufige Fragen

  • Was ändert sich mit der OECD-Mindestbesteuerung

    Über 140 Staaten, darunter die Schweiz, haben sich 2021 dazu bekannt, dass grosse, international tätige Unternehmensgruppen mit einem Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro 15 Prozent Steuern auf ihren Gewinn bezahlen sollen. Im Kanton Luzern lag die Steuerbelastung von international tätigen Unternehmensgruppen bisher bei rund 12,1 Prozent.

  • Welche Unternehmen sind betroffen?

    Grosse, international tätige Unternehmensgruppen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro sind von der OECD-Mindeststeuer betroffen. Im Kanton Luzern sind das schätzungsweise 220 Unternehmen. Die übrigen Unternehmen sind von der Mindestbesteuerung nicht betroffen. 
  • Wie ist der Kanton Luzern heute als Wirtschaftsstandort positioniert?

    Der Kanton Luzern gehört national und international zu den attraktivsten Unternehmensstandorten. Auch die finanzielle Situation des Kantons Luzern präsentiert sich aktuell erfreulich. Die gute Situation ist wesentlich auf die wirtschaftsfreundliche Standortpolitik des Kantons zurückzuführen. In den vergangenen zehn Jahren ist es dem Kanton Luzern gelungen, seine Standortattraktivität deutlich zu verbessern. Luzern gehört heute zu den drei steuergünstigsten Kantonen für Unternehmen.

  • Was bezweckt der Kanton Luzern mit der Weiterentwicklung der Standortförderung?

    De Kanton will seine erfolgreiche Steuerstrategie und Ansiedlungspolitik der vergangenen zehn Jahre weiterführen. Ziel der Vorlage ist es, die attraktiven Standortbedingungen für grosse internationale Unternehmen zu erhalten und die Rahmenbedingungen für alle Luzerner Unternehmen flächendeckend zu verbessern. Auch die Lebensqualität der Bevölkerung soll verbessert werden.

  • Was machen andere Länder und Kantone?

    Bisher galt die Steuerbelastung für Unternehmen als eines der wichtigsten Argumente im internationalen Standortwettbewerb. Mit der OECD-Mindestbesteuerung verliert dieser Standortfaktor an Bedeutung. Ein Blick in andere Länder und Kantone zeigt, dass der Steuerwettbewerb in der Tendenz durch einen Förderwettbewerb abgelöst wird. Bereits heute arbeiten Standorte mit höheren Unternehmenssteuern mit direkten Beiträgen an Unternehmen, um den Kostennachteil für Unternehmen abzuschwächen. Die Schweiz leistet heute im Vergleich zu anderen Ländern verhältnismässig geringe Beiträge (0.03 Prozent des Bruttoinlandprodukts BIP). Der OECD-Durchschnitt liegt mit 0.22 Prozent des BIP beim gut Siebenfachen der Schweiz.

  • Welche finanziellen Mittel setzt der Kanton für die Weiterentwicklung der Standortförderung ein?

    Die stark gestiegenen Steuereinnahmen und die insgesamt gute finanzielle Situation des Kantons Luzern lassen es zu, dass ab 2026 planmässig 300 Millionen Franken für die Massnahmen zur Standortförderung investiert werden können. Diese Mittel werden jährlich neu geplant und festgelegt. Sollten es die Wirtschaftsentwicklung oder die Entwicklung des Staatshaushaltes erfordern, müssen die Mittel für die Standortmassnahmen flexibel erhöht oder gesenkt werden können. Die Standortmassnahmen sind daher überwiegend so ausgestaltet, dass ihre Kosten flexibel auf die jeweils verfügbaren Mittel angepasst bzw. Massnahmen auch wieder aufgehoben werden können.

  • Wie wurden die Standortmassnahmen hergeleitet?

    Die Positionierung und die bisherigen Aktivitäten des Kantons Luzern wurden anhand von sechs Standortfaktoren analysiert. Auf dieser Grundlage wurden Massnahmen erarbeitet, um Lücken abzudecken und Potentiale auszuschöpfen. In diesem Prozess wirkten sowohl verschiedene verwaltungsinterne Stellen mit als auch die Begleitgruppe mit Vertretungen von Wirtschaft, Gewerkschaften und Gemeinden. Zudem konsultierte das Projektteam betroffene Unternehmen, externe Experten und Rechtsspezialisten.

  • Sind alle vorgeschlagenen Massnahmen neu?

    Verschiedene Massnahmen und Instrumente sind neu, insbesondere der Luzerner Innovationsbeitrag (LIB). Die stark gestiegenen Steuereinnahmen und die insgesamt gute finanzielle Situation des Kantons Luzern ermöglichen es aber auch, bereits bekannte Massnahmen oder laufende Gesetzesprojekte (z.B. allgemeine Steuerfusssenkung oder familienergänzende Kinderbetreuung) umzusetzen und zu finanzieren. Zwingende Voraussetzung ist aber, dass diese Massnahmen und Projekte die Standortattraktivität verbessern.

  • Welche Rolle spielt der Luzerner Innovationsbeitrag (LIB)?

    Innovation ist ein relevanter Standortfaktor, bei dem der Kanton Luzern bisher unterdurchschnittlich abschneidet und Aufholpotential hat. Mit dem Luzerner Innovationsbeitrag (LIB) soll die Innovationskraft gestärkt werden, indem Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren, über Steuergutschriften oder Finanzhilfen unterstützt werden.
  • Wem steht der LIB offen?

    Die gesetzlichen Grundlagen für den LIB werden im Gesetz über die Wirtschaftsförderung und die Regionalpolitik geschaffen, welches aktuell in der parlamentarischen Beratung ist. Vorbehältlich von Änderungen durch das Parlament und der Zustimmung in der Volksabstimmung steht der LIB allen im Handelsregister eingetragenen Unternehmen mit Substanz im Kanton Luzern offen, unabhängig von Branche, Unternehmensgrösse, Rechtsform oder steuerbarem Gewinn. Voraussetzung ist ein ordentlich revidierter Jahresabschluss sowie ein Nachhaltigkeitsbericht.
  • Welche Tätigkeiten und Massnahmen werden mit dem LIB gefördert?

    Vorbehaltlich von Änderungen durch das Parlament und der Volksabstimmung werden mit dem LIB Tätigkeiten und Massnahmen im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation gefördert. Die Begriffe orientieren sich an den Definitionen der EU-Vorschriften zum Beihilferecht und umfassen unter anderem Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung sowie damit zusammenhängende Management- und Unterstützungsaufgaben.
  • Wie wird der LIB ermittelt?

    Vorbehaltlich der parlamentarischen Beratung und der Volksabstimmung wird der LIB als Prozentsatz der Personal-, Investitions-, Auftragsforschungs- und sonstigen Aufwendungen ermittelt, die in direktem Zusammenhang mit förderberechtigten Tätigkeiten und Massnahmen stehen. Der Prozentsatz wird durch den Regierungsrat in der Verordnung zum Gesetz über die Standortförderung und die Regionalpolitik festgelegt. Die Aufwendungen werden im Grundsatz auf Basis der Rechnungslegungsvorschriften nach dem Obligationenrecht (handelsrechtlicher Abschluss) ermittelt.
  • Wie wird der LIB ausbezahlt?

    Vorbehaltlich Änderungen durch das Parlament und der Volksabstimmung wird der Auszahlungsmechanismus durch den Regierungsrat in der Verordnung festgelegt. Er orientiert sich dabei am Bedarf der betroffenen Unternehmen sowie an internationalen Rechtsentwicklungen (OECD-Regelwerk zur OECD-Mindestbesteuerung). Denkbar sind Steuergutschriften und Finanzhilfen.
  • Ab wann können Gesuche um den LIB gestellt werden?

    Gesuche können voraussichtlich ab dem 1. Oktober 2026, nach der Volksabstimmung über das Gesetz zur Wirtschaftsförderung und Regionalpolitik, eingereicht werden. Die Frist endet am 31. Januar 2027. Weitere Details zum Gesuch und den einzureichenden Unterlagen werden zeitnah nach der Volksabstimmung auf der Webseite der Dienststelle rawi veröffentlicht.
  • Worin unterscheidet sich der Abzug für Forschung und Entwicklung (F&E) vom LIB?

    Mit der Steuergesetzrevision 2025 wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen, einen Abzug für Forschung und Entwicklung (F&E) einzuführen. Bei Unternehmen, die von der OECD-Mindeststeuer betroffen sind, wird dieser Steuerabzug jedoch teilweise oder vollständig neutralisiert (vorbehältlich Substance-based Tax Incentive Safe Harbor). Sie müssen 15 Prozent Steuern auf ihren Gewinn bezahlen. Dagegen können mit dem LIB Aufwendungen für Forschung, Entwicklung und Innovation über Steuergutschriften oder Finanzhilfen unterstützt werden. Der LIB steht allen Unternehmen offen - auch denen, die von der Mindeststeuer betroffen sind. Die Vorlage sieht vor, dass ein Unternehmen nicht beide Instrumente gleichzeitig nutzen kann.
  • Wie profitieren die Einwohnerinnen und Einwohner von der Standortförderung?

    Grundsätzlich sichert sich der Kanton Luzern mit attraktiven Standortbedingungen Arbeitsplätze und Steuereinnahmen von grossen Unternehmen. Diese Einnahmen tragen dazu bei, die staatlichen Leistungen zu finanzieren. Darüber hinaus sind für die Bevölkerung Steuerentlastungen sowie Investitionen in familienergänzende Kinderbetreuung, regionale Kulturförderung oder digitale Services vorgesehen – um die Lebensqualität direkt zu verbessern.
  • Profitieren auch die Gemeinden von der Standortförderung?

    Die Weiterentwicklung der Standortförderung hat das Ziel, die Standortattraktivität des Kantons Luzern und die Lebensqualität der Bevölkerung zu verbessern. Davon profitieren auch die Gemeinden ganz direkt. Die allgemeinen Verbesserungen der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft tragen dazu bei, Arbeitsplätze und Steuereinnahmen von grossen Unternehmen im Kanton zu halten.

Kanton Luzern - der ideale Wirtschaftsstandort


 

Raum und Wirtschaft (rawi)

Murbacherstrasse 21

Postfach

6002 Luzern

Telefon +41 41 228 51 83

E-Mail

 

Kontakt

Michael Rossi
Projektleiter
+41 41 228 43 95
E-Mail

Benjamin Häfliger
BUWD-Bereich Politik & Strategie
+41 41 228 50 70
E-Mail