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Raum und Wirtschaft

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Baugesuch und Beilagen

Erdbebensicherheit

Bauvorhaben mit Baukosten von weniger als CHF 1 Mio. werden als Bagatellfälle klassiert und sind vom Kontrollverfahren befreit. Im Rahmen des Baugesuchs sind keine weiteren Angaben erforderlich.


 

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