Raum und Wirtschaft
Bauvorhaben mit Baukosten von weniger als CHF 1 Mio. werden als Bagatellfälle klassiert und sind vom Kontrollverfahren befreit. Im Rahmen des Baugesuchs sind keine weiteren Angaben erforderlich.
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Roland Emmenegger Abteilungsleiter Verfahrenskoordination E-Mail