Der Kanton Luzern stellt die Weichen für den Tourismus der Zukunft neu

Mit dem aktualisierten Tourismusleitbild und der Teilrevision des Tourismusgesetzes legt der Kanton Luzern die Grundlage für eine zeitgemässe, verantwortungsvolle und wettbewerbsfähige Tourismusentwicklung.

Das neue Tourismusleitbild ist in engem Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Tourismuswirtschaft sowie weiteren Anspruchsgruppen entstanden. Es setzt Schwerpunkte in den Bereichen Digitalisierung, Nachhaltigkeit und diversifizierte Wertschöpfung. Ziel ist es, den Tourismus als wichtigen Wirtschaftszweig im Einklang mit den Bedürfnissen der lokalen Bevölkerung zu sichern und weiterzuentwickeln. Der Tourismus trägt rund 4 Prozent zur kantonalen Wirtschaftsleistung bei und sichert über 12'000 Arbeitsplätze.

Auf Grundlage des Leitbilds wurde die Teilrevision des Tourismusgesetzes erarbeitet, die der Kantonsrat am 20. Oktober 2025 einstimmig verabschiedet hat (vorbehalten Referendum, Inkrafttreten: 1. Januar 2026). Die Revision bringt mehrere Neuerungen mit sich:

  • Erhöhung der Beherbergungsabgabe von 50 Rappen auf 1.10 Franken pro Übernachtung
  • Erweiterung des Verwendungszwecks dieser Abgabe
  • Einführung einer digitalen Erhebung der Abgabe

Mit diesen Massnahmen schafft der Kanton Luzern die Voraussetzungen, um den Tourismus langfristig erfolgreich und nachhaltig zu gestalten. Zentral ist dabei ein proaktiver Umgang mit den Chancen und Herausforderungen einer wachsenden Nachfrage: 2024 verzeichnete Luzern 2,4 Millionen Übernachtungen – ein neuer Rekordwert und ein Plus von 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Zum Tourismusleitbild Kanton Luzern
B 54 - Teilrevision Tourismusgesetz

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