Kantonale Nutzungsplanung

Kantonaler Nutzungsplan

Der kantonale Nutzungsplan dient der Verwirklichung öffentlicher oder im öffentlichen Interesse liegender Bauten und Anlagen, die nicht nur von kommunalem Interesse sind. Er bedarf gestützt auf § 33a PBG einen Richtplaneintrag mit dem Koordinationsstand «Festsetzung».

Kantonale Nutzungspläne werden durch die Abteilung Raumentwicklung erarbeitet und koordiniert, sie sind grundeigentümerverbindlich.

Kantonaler Baulinien- / Strassenplan

Die Baulinien- und Strassenpläne dienen dazu, den Strassenraum zu gestalten oder Gelände für geplante Strassen freizuhalten. Der Strassenplan enthält insbesondere die Linienführung der Strasse und ihre Hauptabmessungen, er bildet die Grundlage für eine allfällige Enteignung. Innerhalb der Bauzonen sind Baulinien festzulegen, welche insbesondere der Raumfreihaltung dienen.

Raum und Wirtschaft (rawi)

Raumentwicklung

Murbacherstrasse 21

6002 Luzern

Standort


Mike Siegrist
Co-Bereichsleiter, Kantonsplaner

Telefon 041 228 51 89

E-Mail

Rechtliche Grundlagen


Planungs- und
Baugesetz PBG

Unterlagen zur Nutzungsplanung

Downloads zum Thema
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