Kommunaler Zonenplan, Bau- und Zonenreglement BZR
Der kommunale Zonenplan bildet zusammen mit dem Bau- und Zonenreglement (BZR) das wichtigste, grundeigentümerverbindliche, flächendeckende Planungsinstrument der Gemeinde. Es wird durch die Gemeinde erarbeitet. Zonenplan und BZR werden durch die Abteilung Raumentwicklung vorgeprüft.
Sondernutzungsplanungen
Bebauungsplan
Mit dem grundeigentümerverbindlichen Bebauungsplan wird bezweckt, massgebliche Elemente einer Überbauung, die weitere Unterteilung der Bauzonen sowie die Freihaltung der Erschliessungsflächen und des nicht zu überbauenden Gebietes festzulegen. Die Bebauungspläne werden durch die Abteilung Raumentwicklung vorgeprüft.
Gestaltungsplan
Der grundeigentümerverbindliche Gestaltungsplan bezweckt eine siedlungsgerechte, architektonisch und erschliessungstechnisch gute, der Umgebung angepasste Überbauung eines zusammenhängenden Gebietes. Der Gestaltungsplan liegt in der Kompetenz der Gemeinde.
Kommunaler Baulinienplan
Die Baulinien- und Strassenpläne dienen dazu, den Strassenraum zu gestalten oder Gelände für geplante Strassen freizuhalten. Der Strassenplan enthält insbesondere die Linienführung der Strasse und ihre Hauptabmessungen, er bildet die Grundlage für eine allfällige Enteignung. Innerhalb der Bauzonen sind Baulinien festzulegen, welche insbesondere der Raumfreihaltung dienen.
Kommunaler Strassenplan
Der kommunale Strassenplan dient der Gestaltung und Landbeschaffung für Gemeinde-, Güter- oder Privatstrassen. In der Regel wird die Abteilung Raumentwicklung für Vorabklärungen und Vorprüfungen von solchen Strassenplänen miteinbezogen.
Online-Karte Kommunale Zonenpläne und Baulinien