Industriebrachen im Sinne von nicht mehr oder nur noch gering genutzten Industriearealen sind im Originalzustand und ohne konkretes, marktfähiges Nutzungskonzept nur schwer weiterzuentwickeln bzw. verkäuflich. Erst wenn eine gewisse planerische (Erschliessung, Umzonung, Gestaltungsplan etc.), zeitliche (Effizienz, Planbarkeit etc.) und finanzielle (Altlasten, Bausubstanz etc.) Sicherheit gegeben ist, wird die Entwicklung von Brachflächen für Investoren / Arealentwickler und Eigentümer interessant. Mit einer gemeinsamen, vorausschauenden Planung der öffentlichen Hand und privaten Akteuren können die erforderlichen Verfahren effizienter abgewickelt, Entscheide breiter abgestützt und gegenseitige Rechte und Pflichten im Sinne einer höheren Sicherheit sowohl bei der Planung als auch Realisierung verbindlich vereinbart werden.