Neuentwicklung Tourismusleitbild und Anpassung Tourismusgesetz

Ausgangslage und gesetzliche Grundlagen

Brienzer Rothorn

Gemäss § 3 Absatz 2 des Tourismusgesetzes (SRL 650) erstellt der Regierungsrat ein kantonales Tourismusleitbild und unterbreitet es dem Kantonsrat periodisch zur Kenntnisnahme. Das aktuelle Tourismusleitbild des Kantons Luzern stammt aus dem Jahr 2009 und ist seitdem das strategische Instrument für die Tourismuspolitik im Kanton. Es wurde mit der Botschaft B 94 zum Entwurf der letzten Änderung des Tourismusgesetzes durch den Kantonsrat im Jahr 2009 behandelt. Das daraus hervorgehende Tourismusgesetz wurde seither in einzelnen Punkten angepasst, letztmals per 1. Januar 2010. Viele definierte Schwerpunkte, Handlungsfelder und Massnahmen des bestehenden Tourismusleitbilds sind mittlerweile umgesetzt.

Im Herbst 2019 wurde der Regierungsrat durch die Motionen (M 120) Marti André und (M 129) Lipp Hans aufgefordert, das Tourismusgesetz einer Teilrevision zu unterziehen. In seiner Stellungnahme hielt der Regierungsrat fest, dass er nun den Zeitpunkt als gekommen erachte, die Umsetzung des Tourismusleitbilds einer Wirkungsanalyse zu unterziehen und dieses – daraus abgeleitet – neu zu entwickeln. Im Rahmen dieses Entwicklungsprozesses wird auch das Tourismusgesetz überprüft und gegebenenfalls revidiert.

Die Erarbeitung des neuen kantonalen Tourismusleitbilds durch den Kanton Luzern wird eng von Kohl & Partner als externe Projektbegleitung unterstützt. Diese ist Teil der Projektleitung und begleitet das Projekt strategisch und operativ. Die Vergabe der externen Projektleitung durch den Kanton Luzern erfolgte dabei gestützt auf § 9 Abs. 1a des Gesetzes über die öffentliche Beschaffung (öBG, SRL Nr. 733) i.V.m. § 6 Abs. 1b der Verordnung zum Gesetz über die öffentliche Beschaffung (öBV, SRL Nr. 734) freihändig.

«Mit dem neuen Tourismusleitbild schaffen wir die Grundlagen, damit wir gemeinsam auch in Zukunft auf eine starke Tourismuswirtschaft zählen können. Zusammen mit unseren Partnern möchten wir die Chance nutzen, den Tourismus neu zu denken und ihn so resilienter, nachhaltiger und innovativer zu machen», sagt Regierungsrat Fabian Peter anlässlich der Medienkonferenz zur Vorstellung der Wertschöpfungsstudie vom 3. Mai 2021.

Raum und Wirtschaft (rawi)

Wirtschaftsentwicklung

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6002 Luzern

Standort


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Telefon 041 228 51 85

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Projektleiter
Telefon 041 228 51 68
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