www.lu. ch


Raum und Wirtschaft

Fragen und Antworten

Projekt und Zielsetzung / Einführung und Zeitplan

  • Wie sieht der aktulle Projektplan aus?

    DigiBauPro befindet sich bis Ende Januar 2027 in der Konzeptionsphase. Anschliessend folgen die Realisierung und die Tests. Der Pilotbetrieb mit ausgewählten Gemeinden ist ab Anfang 2028 geplant. Danach wird die Lösung etappenweise bei den weiteren Gemeinden eingeführt.

Neue digitale Lösung

  • Wird das gesamte Baubewilligungsverfahren digital abgewickelt?

    Ziel ist ein durchgängiger digitaler Prozess – von der Einreichung des Baugesuchs über die Prüfung durch Gemeinden und kantonalen Fachstellen bis zum Abschluss des Verfahrens. Wo rechtliche, organisatorische oder technische Gründe dies erfordern, können einzelne Schritte vorerst weiterhin ausserhalb der digitalen Plattform erfolgen.

  • Wie erfolgt der Zugang zur neuen Plattform? Gibt es eine Testumgebung?

    Gesuchstellende und Planende greifen künftig über den Online-Schalter my.lu.ch auf die Plattform zu. Gemeinden und kantonale Fachstellen erhalten einen rollenbasierten Zugang auf ein Demo-System entsprechend ihren Aufgaben und Berechtigungen.

  • Welche bestehenden Systeme und Schnittstellen werden angebunden?

    Die benötigten Schnittstellen werden während der Konzeptionsphase im Detail festgelegt. Vorgesehen sind insbesondere die Anbindung an my.lu.ch, an relevante kantonale Systeme sowie an eidgenössische Register wie das Gebäude- und Wohnungsregister (GWR). Kommunale Fachapplikationen sollen grundsätzlich über die standardisierte Schnittstelle eCH-0211 angebunden werden können. Der definitive Umfang wird gemeinsam mit den betroffenen Stellen festgelegt.

  • Gibt es einen Zugriff auf eine Testumgebung?

    Für die Entwicklung und die fachlichen Tests wird eine separate Testumgebung eingerichtet. Diese steht zunächst den Projektbeteiligten und später den ausgewählten Pilotnutzerinnen und Pilotnutzern zur Verfügung. Die konkreten Zugangsmodalitäten werden derzeit erarbeitet.

Künftiger Baubewilligungsprozess

  • Wird vor der Einreichung geprüft, ob das Gesuch vollständig ist?

    Die neue Lösung führt die Gesuchstellenden Schritt für Schritt durch die Eingabe und prüft, ob die erforderlichen Angaben und Pflichtbeilagen vorhanden sind. Eine automatische Prüfung der fachlichen und inhaltlichen Richtigkeit ist jedoch nur teilweise möglich. Die abschliessende Vollständigkeitsprüfung erfolgt weiterhin durch die zuständige Gemeinde.

  • Wie werden die Nutzerinnen und Nutzer auf den neuen Prozess vorbereitet?

    Die Einführung wird mit zielgruppengerechten Informationen, Schulungen, Anleitungen und Supportangeboten begleitet. Die Pilotgemeinden und ausgewählte Fachstellen testen die neuen Abläufe vorgängig und bringen ihre Erfahrungen ein. Die weiteren Nutzerinnen und Nutzer werden rechtzeitig vor der jeweiligen Einführung geschult und über die Veränderungen informiert.

  • Welche Schulungs- und Unterstützungsangebote sind vorgesehen?

    Geplant sind zielgruppenspezifische Schulungen für Gemeinden, kantonale Fachstellen sowie weitere Nutzergruppen. Ergänzend werden Anleitungen, digitale Hilfsmittel und Supportangebote bereitgestellt. Die genaue Ausgestaltung wird auf Basis der Erfahrungen aus den Tests und dem Pilotbetrieb festgelegt.

Gemeinden

  • Welchen personellen und technischen Aufwand haben die Gemeinden?

    Personelle Ressourcen werden insbesondere für die Prozessklärung, Datenmigration, Tests, Schulungen und Einführung benötigt. Technischer Aufwand entsteht vor allem bei Schnittstellen und bestehenden kommunalen Fachapplikationen. Der konkrete Aufwand wird in der Konzeptionsphase ermittelt und den Gemeinden frühzeitig mitgeteilt.

  • Welche Kosten entstehen den Gemeinden?

    Das künftige Kostenmodell wird derzeit erarbeitet. Verbindliche Angaben zu den Kosten sind erst nach Abschluss der Konzeptionsphase oder während der Implementierungsphase möglich und werden den Gemeinden frühzeitig kommuniziert.

Planende, Architekturbüros und Gesuchstellende

  • Werden Eingaben vor dem Absenden auf Vollständigkeit geprüft?

    Die Plattform prüft vor dem Absenden, ob alle erforderlichen Angaben und Pflichtbeilagen vorhanden sind. Die fachliche und inhaltliche Vollständigkeit wird anschliessend durch die zuständige Gemeinde geprüft. Zur weiteren Unterstützung steht Ihnen auch die Beilagenhilfe auf der rawi Webseite zur Verfügung.

  • Ist der Bearbeitungsstand jederzeit einsehbar?

    Ja. Gesuchstellende und Planende können den aktuellen Stand ihres Dossiers über die Plattform einsehen. Welche einzelnen Bearbeitungsschritte und Informationen angezeigt werden, wird im Rahmen der Konzeptionsphase festgelegt. Interne Abklärungen bleiben den zuständigen Behörden vorbehalten.

  • Wird es Anleitungen, Schulungen oder eine Testumgebung geben?

    Ja. Für die Einführung sind zielgruppengerechte Schulungen, Anleitungen und Supportangebote vorgesehen. Eine separate Testumgebung wird zunächst den Projektbeteiligten sowie später ausgewählten Pilotnutzerinnen und Pilotnutzern zur Verfügung stehen. Die genaue Ausgestaltung wird im weiteren Projektverlauf festgelegt.

Kantonale Fachstellen

  • Wie werden Dossiers den zuständigen Fachstellen zugewiesen?

    Die Zuweisung soll anhand der erfassten Angaben und festgelegter Zuständigkeitsregeln werden zum Teil automatisiert erfolgen. Die zuständige Leitbehörde kann die vorgeschlagene Zuweisung prüfen und bei Bedarf anpassen. Die konkreten Regeln werden gemeinsam mit den Gemeinden und Fachstellen erarbeitet.

  • Wie werden Fristen, Zuständigkeiten und der Bearbeitungsstand dargestellt?

    Die Plattform stellt offene Aufgaben, Zuständigkeiten, Fristen und den aktuellen Bearbeitungsstand übersichtlich dar. Die Mitarbeitenden erhalten eine rollenbasierte Ansicht ihrer Dossiers und Pendenzen. Die konkrete Darstellung und mögliche Erinnerungsfunktionen werden während der Konzeptionsphase definiert.

  • Wie arbeiten Gemeinden und kantonale Fachstellen künftig zusammen?

    Gemeinden und kantonale Fachstellen bearbeiten die Dossiers künftig über einen gemeinsamen digitalen Prozess. Anfragen, Stellungnahmen, Unterlagen und Entscheide werden strukturiert über die Plattform ausgetauscht und nachvollziehbar dokumentiert. Die heutigen gesetzlichen Zuständigkeiten bleiben dabei grundsätzlich bestehen.