Aktuelle AV-Projekte

Harmonisierung von Gebäudedaten und Erweiterung GWR

Infolge Totalrevision der Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) per 01.07.2017 wurde das Gebäuderegister auf alle Objekte, also auch auf solche ohne Wohnnutzung, ausgedehnt. Die bestehenden Objekte müssen rückwirkend erfasst werden, was im Rahmen eines schweizweiten Projektes auf Basis der Daten der amtlichen Vermessung (AV) erfolgt. Gleichzeitig wird eine Harmonisierung der Gebäudedaten zwischen der AV und dem GWR durchgeführt.

Die wichtigsten Arbeiten sind:

  • Abgleich der Strassenverzeichnisse GWR und AV
  • Bereinigung der Daten in den beiden Verzeichnissen und Übernahme der GWR-Identifikatoren in die AV
  • Harmonisierung der Datensätze. D.h., ein Objekt des GWR soll einem Objekt der AV entsprechen
  • Ergänzung von fehlenden Gebäude im GWR auf Basis der AV Daten

Für die Durchführung sind LUSTAT Statistik Luzern als kantonale Koordinationsstelle für das GWR und Anlaufstelle für die Gemeinden, sowie die Abteilung Geoinformation der Dienststelle rawi, als kantonale Vermessungsaufsicht und somit Auftraggeber für die Nachführungsgeometer, zuständig. Gemäss Umsetzungskonzept sollen die Arbeiten bis Ende 2022 abgeschlossen werden.


Periodische Nachführung

Die beschreibenden Informationsebenen der AV-Daten (Bodenbedeckung, Einzelobjekte) werden aufgrund von Meldungen im Baubewilligungsprozess nachgeführt. Für Objekte mit dynamischen natürlichen Grenzen (Waldränder, Gewässerverläufe) sowie für Objekte ohne Meldewesen sieht die Verordnung der amtlichen Vermessung die periodische Nachführung (PNF) vor.

Mit zwei Pilotprojekten (Gemeinden Vitznau, Pfaffnau) wurden Konzept, Vorgehensweise und Aufwandabschätzung für die Umsetzung im Kanton Luzern geprüft. Daraus resultierte eine thematische Aufteilung: in den Jahren 2015 - 2017 wurden sämtliche Gewässer-Informationen über den ganzen Kanton auf Basis von Orthofoto, Geländemodell, weiteren bestehenden Datengrundlagen (z.B. Werkleitungskataster) sowie Feldbegehungen aktualisiert. Die amtliche Vermessung stellt so möglichst aktuelle und genaue Grundlagen für Folgeprojekte wie das Gewässer-Informationssystem (GEWIS) oder die Gewässerraum-Festlegung durch die Gemeinden bereit.

Weitere Themen der Informationsebenen Bodenbedeckung und Einzelobjekte werden zu einem späteren Zeitpunkt flächendeckend bearbeitet.   


Erneuerungsoperate

In mehreren Gemeinden des Kantons Luzern werden zurzeit die Daten der amtlichen Vermessung in den Standard AV93 aufgearbeitet. Der aktuelle Stand der Erneuerungen ist in folgender Übersichtskarte ersichtlich:

Stand der Vermessung
Erneuerung AV

Raum und Wirtschaft (rawi)

Geoinformation

Murbacherstrasse 21

6002 Luzern

Standort


Clemens Oberholzer
Kantonsgeometer

Telefon 041 228 58 23

E-Mail
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