Sprechstunde für Planende für das Bauen ausserhalb Bauzone

Das Angebot der Sprechstunde bietet den Planenden die Möglichkeit, sehr früh im Planungsprozess bei der Grundlagenermittlung einen Austausch mit der Dienststelle rawi zu pflegen. Auf diese Weise können raumplanungsrechtliche und verfahrensrechtliche Fragen gleich zu Beginn eines Planungsprozesses geklärt werden. Eine solide und umfassende Grundlagenermittlung ist die Basis für eine erfolgreiche Planung.

Die Sprechstunde für Planende ist ein Angebot, welches vor einer Vorabklärung oder einem Baugesuch zur Verfügung steht. Die Sprechstunde soll nicht als Ersatz einer Vorabklärung dienen, sondern den Planenden bei der Grundlagenermittlung Hilfestellung leisten. Fragen zu konkreten Projekten können dann später im Rahmen einer Vorabklärung geklärt werden.

Die Sprechstunde wird während rund 40 Wochen jeweils am Dienstagnachmittag in der Dienststelle Raum und Wirtschaft und Donnerstagmorgen digital über Skype angeboten. Wie bereits der Name verdeutlicht, richtet sich diese Dienstleistung ausschliesslich an «Planverfasserinnen und -verfasser nach §57 PBV» und nicht an die Gesuchstellenden.

Die Sprechstunde dauert maximal 45 Minuten pro Fall. Sie dient den Planenden um offene Fragen zur materiellen und formellen gesetzlichen Grundlage zu klären. An den Sprechstunden werden keine Baugesuche oder Vorabklärungen besprochen, sondern einzelne Fragen, damit die Planenden ein Projekt ausarbeiten oder vorbereiten können.

Seitens Abteilung Baubewilligungen nimmt situativ der Abteilungsleiter, die Bereichsleitung Team ABZ I, die Bereichsleitung Team ABZ II und/oder die gemeindezuständige Fachperson teil.

Terminreservation und Vorbereitung

Ein Termin kann durch ausfüllen und absenden des folgenden Formulars reserviert werden:
«Terminreservation Sprechstunde Planende»
Nach erfolgreicher Reservation erhält der Antragsteller eine Reservationsbestätigung per E-Mail.

Bei der Terminreservation haben die Planenden die nachfolgenden Informationen bekannt zu geben:

  • Fragestellung
  • Grundbuchkreis
  • Grundstück Nr.
  • Gebäude Nr.

Die Planenden bringen in die Sprechstunden eine Ausgangslage sowie Fragestellung mit. In der Sprechstunde werden keine Planungen vorgenommen, sondern den Planenden die gesetzlichen Rahmenbedingungen aufgezeigt. Ebenfalls werden hinweise gemacht, was noch berücksichtigt werden muss, um ein Projekt in die bewilligungsfähige Richtung zu leiten

Raum und Wirtschaft (rawi)

Baubewilligungen

Murbacherstrasse 21

6002 Luzern

Standort


Roland Emmenegger
Abteilungsleiter
Verfahrenskoordination

Telefon 041 228 61 45

E-Mail
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