Jeweils 80% der Fälle im ordentlichen Verfahren sind innert 40 Arbeitstagen und im vereinfachten Verfahren innert 25 Arbeitstagen nach Eingang des Baugesuchs mit Entscheid abzuschliessen. Bei der Ermittlung der Behandlungsdauer der einzelnen Fälle sind die für die Behebung von gerügten Mängeln des Baugesuchs benötigten Arbeitstage und solche während Sistierungen nicht mitzurechnen.
Ablauf ordentliches Verfahren
Ablauf vereinfachtes Verfahren
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