Schutzschirm für Fach- und Publikumsmessen
Fach- und Publikumsmessen von überkantonaler Bedeutung, die im Kanton Luzern stattfinden sollen und für über 1000 Personen pro Tag konzipiert sind, können im Vorfeld der Veranstaltung ein Gesuch um Zusicherung von Unterstützungsleistungen im Absagefall beantragen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, sichert der Kanton die Beteiligung an den ungedeckten Kosten im Absagefall zu.
Kann die Messe in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie nur teilweise, in reduziertem Umfang oder gar nicht stattfinden, ist in der Folge beim Kanton ein Gesuch um Ausrichtung von Leistungen einzureichen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, legt der Kanton die Höhe der Unterstützungsleistung fest und richtet diese aus.
Der Schutzschirm für Publikumsanlässe gilt im Kanton Luzern begrenzt auf Fach- und Publikumsmessen und nicht für Kultur-, Sport- und sonstige Veranstaltungen. Als Fachmessen im Sinne der Schutzschirm-Verordnung gelten Messen, welche sich massgeblich an ein branchen- oder fachspezifisches Publikum richten. Publikumsmessen richten sich hingegen an ein breiteres Publikum. Sie weisen zumeist einen Marketing-Hintergrund und werberischen Charakter auf. Typischerweise bieten sie Herstellerinnen oder Verkäufern Gelegenheit, Waren oder Dienstleistungen zur Schau zu stellen und zu erläutern, damit das Unternehmen und die Produkte an Wert gewinnen. Der direkte Verkauf ist dabei möglich, aber nicht zwingend und somit oft auch nicht primäres Ziel der beteiligten Unternehmen. Häufig haben Besuchende von Fach- und Publikumsmessen ein Ticket zu erlangen und Eintritt zu entrichten.
1. Gesundheitspolizeiliche Bewilligung einholen
Für Fach- und Publikumsmessen ist derzeit keine gesundheitspolizeiliche Bewilligung mehr notwendig.
3. Ausrichtung von Unterstützungsleistungen beantragen
Voraussetzung
- Für die Fach- oder Publikumsmesse liegt eine Zusicherung von Unterstützungsleistungen des Kantons vor.
- Die Durchführung wurde im Zusammenhang mit der Bewältigung der Covid-19-Epidemie aufgrund behördlicher Anordnung erheblich eingeschränkt, abgesagt oder verschoben.
- Das Veranstaltungsunternehmen nach Einreichung des Gesuchs um Zusicherung bis Ende des Jahres, in dem die Veranstaltung stattgefunden hat oder hätte, keine Dividenden oder Tantiemen beschliesst oder ausschüttet, keine Kapitaleinlagen rückerstattet und keine Darlehen an seine Eigentümer vergibt.
Gesuchseinreichung
- Das Gesuch um Ausrichtung von Leistungen ist innert 30 Tagen nachdem die Fach- oder Publikumsmesse durchgeführt worden ist oder hätte durchgeführt werden sollen einzureichen.
- Gesuche können bis Ende Mai 2022 eingereicht werden.
Gesuch um Ausrichtung von Unterstützungsleistungen einreichen