Aggloprogramm 2. Generation

Das Agglomerationsprogramm Luzern der 2. Generation (AP LU 2G) baut grundsätzlich auf der Gesamtkonzeption des Programms der 1. Generation auf und entwickelt dieses gestützt auf ein neues Zukunftsbild 2030 und eine Gesamtstrategie 2030 weiter.

Auch im AP LU 2G bleiben die beiden Grossprojekte Tiefbahnhof Luzern mit Durchmesserlinie und Gesamtsystem Bypass Schlüsselmassnahmen; nur mit ihnen kann die Funktionsfähigkeit des Gesamtverkehrssystems in der Agglomeration Luzern künftig gewährleistet werden. Bei den weiterentwickelten und neuen Massnahmen liegt das Schwergewicht auf dem öffentlichen Verkehr und dem Langsamverkehr, mit dem die künftige Verkehrszunahme möglichst gut – unter Bewahrung des erforderlichen Raumes für den motorisierten Verkehr – bewältigt werden soll. Im Bereich des öffentlichen Verkehrs können auf den bestehenden Strasseninfrastrukturen mit einer Optimierung des Bussystems und dabei insbesondere mit einer Ausrichtung der Buslinien auf die auszubauenden Knoten in den Zentren Nord (Emmenbrücke und Rothenburg), Ost (Ebikon) und Süd (Horw und Kriens-Mattenhof) noch Kapazitätserhöhungen erreicht werden. Die prognostizierte Zunahme im öffentlichen Verkehr von rund 40% bis 2030 kann jedoch nur mit dem Tiefbahnhof mit Durchmesserlinie abgedeckt werden. Nur so kann erreicht werden, dass alle Siedlungsgebiete mit raschen Transportketten Bahn und/oder Bus erschlossen sind und dass die gesamte künftige Mobilität bewältigt werden kann. Einen Anteil des erwarteten Mehrverkehrs soll auch der Langsamverkehr übernehmen. Das Langsamverkehrsnetz wird deshalb an verschiedenen Stellen massgeblich weiter ergänzt und optimiert. Die Ausbaumassnahmen für den öffentlichen und privaten Verkehr auf Strassen und Schienen werden unterstützt durch verschiedene weitere Mobilitätsmassnahmen wie Mobilitätsmanagement und Bike-and-Ride-Anlagen.

Die künftige Siedlungsentwicklung im Agglomerationsraum Luzern und dessen Umland erfolgt weitestgehend nach innen. Das Siedlungswachstum nach aussen wird begrenzt. Zudem werden die vier Zentren Luzern, Luzern Nord (um den Seetalplatz), Ost (Ebikon) und Süd (Horw bis Mattenhof) zu Kristallisationsorten mit vielfältigen Nutzungen und grosser Dichte sowie guter Gestaltung und hoher Aufenthaltsqualität entwickelt. Die Landschaft bleibt weitgehend frei, wird vielfältig genutzt, aber teilweise auch geschützt.

Das AP LU 2G priorisiert die infrastrukturellen Massnahmen entsprechend ihrer Reifegrade und ihrer Kosten-/Nutzen-verhältnisse in verschiedenen Listen und führt die entsprechenden Kosten auf. Die Massnahmen Vorleistungen (2011-2014) umfassen Kosten von rund 18 Mio. Franken, jene der A-Liste (2015-2018) ca. 165 Mio. Franken, jene der B-Liste (2019-2022) rund 673 Mio. Franken und jene der C-Liste (ab 2023) ca. 833 Mio. Franken. Auf den Gesamtverkehr entfallen insgesamt rund 30 Mio. Franken, auf den öffentlichen Verkehr rund 800 Mio. Franken, auf den motorisierten Individualverkehr rund 710 Mio. Franken und auf den Langsamverkehr rund 120 Mio. Franken. Die beiden übergeordneten Schlüsselmassnahmen Tiefbahnhof mit Durchmesserlinie und Gesamtsystem Bypass (je ca. 2 Mia. Franken) sind über separate Finanzierungsquellen (Finanzierung und Ausbau Bahninfrastruktur (FABI) und Engpassbeseitigung Nationalstrassen) zu finanzieren

Nach der Verabschiedung des AP LU 2G durch den Regierungsrat am 5. Juni 2012 hat der Bund die Gesamtwirkung des Programms und die verschiedenen Massnahmen beurteilt. Das Bundesparlament hat gestützt darauf beschlossen, dass der Bund die mitfinanzierten Massnahmen(pakete) mit 35% der Kosten unterstützt. Das AP LU 2G ist im 2015 teilrevidierten kantonalen Richtplan behördenverbindlich verankert und die Leistungsvereinbarung für das AP LU 2G zwischen UVEK und dem Regierungsrat Luzern konnte im Dezember 2015 unterzeichnet werden. Gestützt darauf können nun die Finanzierungsvereinbarungen für jedes unterstützte Projekt sowie die Projekte selbst sukzessive konkretisiert und umgesetzt werden.  

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Co-Bereichsleiter, Kantonsplaner

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