Raum und Wirtschaft

Aggloprogramm 3. Generation

Das Agglomerationsprogramm Luzern der 3. Generation (AP LU 3G) baut auf der Gesamtkonzeption der beiden früheren Generationen auf und stellt eine gezielte Aktualisierung sowie Weiterentwicklung dar. Es enthält Massnahmen mit Realisierungsbeginn zwischen 2019 und 2022 und wurde vom Kanton Luzern unter Co-Federführung des Regionalen Entwicklungsträgers LuzernPlus und des Verkehrsverbundes Luzern (VVL) erarbeitet.  

Gestützt auf das aktualisierte Zukunftsbild 2035 und der daraus abgeleiteten Strategien wird im Bereich Siedlung gegenüber dem AP LU der zweiten Generation der Fokus noch stärker auf die Innenentwicklung gerichtet. Dabei stellt die raumplanerische und bauliche Umsetzung von Schlüsselarealen eine zentrale Massnahme dar, davon sind nicht nur Transformationsgebiete sondern neu auch Ortskerne und Sanierungsgebiete betroffen. Im Bereich Landschaft und Erholung werden die Massnahmen zur Förderung der Landschaftsentwicklung und der räumlichen Konzentration der Erholungs- und Tourismusnutzungen in der Landschaft konkretisiert.

Die übergeordneten Schlüsselmassnahmen im Mobilitätsbereich (Durchgangsbahnhof Luzern und Gesamtsystem Bypass Luzern, beide im Kompetenzbereich des Bundes) werden zusammen mit den entsprechenden Ergänzungen (Ausbau S-Bahn-System sowie Spangen Nord und Süd) im dritten Agglomerationsprogramm weiterentwickelt. Ebenso wurden die Gesamtverkehrskonzepte für die Zentren Luzern Nord, Ost und Süd sowie für Luzern West in das Programm aufgenommen. Die Erkenntnisse und Massnahmen aus dem ÖV-Konzept AggloMobil tre sind ebenfalls eingeflossen (u.a. das RBus-System, ein hochwertiges Bussystem für Stadt und Agglomeration, sowie verschiedene Optimierungen der weiteren Buslinien). Zudem sieht das Programm vor, Bahn und Bus noch besser zu verknüpfen, Buspriorisierungen zu erstellen, Unfallschwerpunkte (Knoten, Fussgängerstreifen) zu sanieren und Bushaltestellen behindertengerecht auszubauen. Das Agglomerationsprogramm thematisiert neu auch Fernbusse als Teil des öffentlichen Verkehrs. Nicht zuletzt enthält das Programm verschiedene neue Massnahmen zur Förderung des Langsamverkehrs (u.a. Veloparkierungsanlagen, Netzoptimierungen oder neue Netzelemente wie die Längsachse im Rontal).

Das Agglomerationsprogramm priorisiert die Massnahmen anhand ihrer Mitfinanzierbarkeit durch den Bund, ihrer Relevanz für die Agglomeration, ihres Reifegrads und ihres Kosten-Nutzen-Verhältnisses. Durchgangsbahnhof (2,4 Milliarden Franken) und Bypass (1,7 Milliarden Franken) werden vom Bund separat finanziert.
Die Massnahmen mit Baubeginn 2019–2022 (A-Massnahmen) kosten knapp 360 Millionen Franken. Davon entfallen rund 225 Millionen auf den Kanton Luzern – abgestimmt mit dem Bauprogramm für die Kantonsstrassen, womit keine zusätzlichen Kosten anfallen. 48 Millionen übernehmen die Kantone Nidwalden und Schwyz, 87 Millionen die Gemeinden. Sofern der Bund das Agglomerationsprogramm gutheisst, kann davon je der Bundesanteil abgezogen werden. Die A-Massnahmen der beiden bisherigen Agglomerationsprogramme unterstützte der Bund jeweils mit einem Beitragssatz von 35 Prozent.
Die Massnahmen der B-Liste (2023-2026) betragen rund 131 Mio. Franken und jene der C-Liste (ab 2027) ca. 612 Mio. Franken. Weitere Schieneninfrastrukturkosten belaufen sich auf 760Mio Fr. (vom Bund über den Bahninfrastrukturfonds finanziert). Über alle Zeithorizonte entfallen auf den Gesamtverkehr (GV – Projekte zugunsten von mehreren unterschiedlichen Verkehrsarten) insgesamt rund 102 Mio. Franken, auf den öffentlichen Verkehr (ÖV) rund 940 Mio. Franken (ohne Durchgangsbahnhof), auf den motorisierten Individualverkehr (MIV) rund 719 Mio. Franken (ohne Bypass) und auf den Langsamverkehr (LV) rund 109 Mio. Franken.

Die gestützt auf die 60tägige Mitwirkung vom 2. Quartal 2016 überarbeitete und bereinigte Fassung des AP LU 3G wurde am 25. November 2016 von den Delegierten des Entwicklungsträgers LuzernPlus zustimmend zur Kenntnis genommen sowie vom Regierungsrat des Kantons Luzern als Träger des AP LU am 6. Dezember 2016 unter Einbezug der Nachbarkantone NW und SZ (Regierungsratsbeschlüsse je vom 29. November 2016) beschlossen. Die Mittelfreigabe des Bundes erfolgte aufgrund einer Wirkungs- und Kostenbeurteilung sowie auf der Basis des neuen Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF), zu welchem am 12. Februar 2017 eine eidgenössische Volksabstimmung stattfand.

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Co-Bereichsleiter, Kantonsplaner

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