Schutzschirm

Schutzschirm für Fach- und Publikumsmessen

Fach- und Publikumsmessen von überkantonaler Bedeutung, die im Kanton Luzern stattfinden sollen und für über 1000 Personen pro Tag konzipiert sind, können im Vorfeld der Veranstaltung ein Gesuch um Zusicherung von Unterstützungsleistungen im Absagefall beantragen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, sichert der Kanton die Beteiligung an den ungedeckten Kosten im Absagefall zu.

Kann die Messe in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie nur teilweise, in reduziertem Umfang oder gar nicht stattfinden, ist in der Folge beim Kanton ein Gesuch um Ausrichtung von Leistungen einzureichen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, legt der Kanton die Höhe der Unterstützungsleistung fest und richtet diese aus.

Der Schutzschirm für Publikumsanlässe gilt im Kanton Luzern begrenzt auf Fach- und Publikumsmessen und nicht für Kultur-, Sport- und sonstige Veranstaltungen. Als Fachmessen im Sinne der Schutzschirm-Verordnung gelten Messen, welche sich massgeblich an ein branchen- oder fachspezifisches Publikum richten. Publikumsmessen richten sich hingegen an ein breiteres Publikum. Sie weisen zumeist einen Marketing-Hintergrund und werberischen Charakter auf. Typischerweise bieten sie Herstellerinnen oder Verkäufern Gelegenheit, Waren oder Dienstleistungen zur Schau zu stellen und zu erläutern, damit das Unternehmen und die Produkte an Wert gewinnen. Der direkte Verkauf ist dabei möglich, aber nicht zwingend und somit oft auch nicht primäres Ziel der beteiligten Unternehmen. Häufig haben Besuchende von Fach- und Publikumsmessen ein Ticket zu erlangen und Eintritt zu entrichten.


1. Gesundheitspolizeiliche Bewilligung einholen

Für Fach- und Publikumsmessen ist derzeit keine gesundheitspolizeiliche Bewilligung mehr notwendig.


2. Zusicherung von Unterstützungsleistungen einholen


Voraussetzung

  • Der Anlass ist eine Fach- oder Publikumsmesse (vgl. Definition oben).
  • Die Fach- oder Publikumsmesse findet zwischen dem 15. September 2021 und dem 30. April 2022 im Kanton Luzern statt.
  • Das Veranstaltungsunternehmen verfügt über eine kantonale gesundheitspolizeiliche Bewilligung für Grossveranstaltungen mit über 1'000 Personen.
  • Die Fach- oder Publikumsmesse hat eine überkantonale Bedeutung und ist öffentlich zugänglich.
  • Es werden mindestens 1'000 Teilnehmende pro Tag erwartet.
  • Die Fach- oder Publikumsmesse findet im Kanton Luzern statt.
  • Die Fach- oder Publikumsmessen hat keinen politischen oder religiösen Hintergrund.
  • Für die Fach- oder Publikumsmesse liegt ein kostendeckendes Budget vor.
  • Für die Fach- oder Publikumsmesse werden alle zumutbaren Vorkehrungen zur Schadensminderung ergriffen.
  • Das Veranstaltungsunternehmen ist weder überschuldet noch befindet es sich im Konkurs- oder Nachlassverfahren und hat keine Covid-19-Finanzhilfen missbraucht.
  • Das Veranstaltungsunternehmen hat die Rechtsform eines Einzelunternehmens, einer Personengesellschaft oder einer juristischen Person mit Sitz in der Schweiz und verfügt über eine UID-Nummer.
  • Am Kapital des Veranstaltungsunternehmens sind Bund, Kantone oder Gemeinden (> 12'000 Einwohnern) insgesamt nicht zu mehr als 50 Prozent beteiligt.

Gesuchseinreichung

  • Antragsberechtigt ist dasjenige Veranstaltungsunternehmen, welches die Gesamtverantwortung für die Veranstaltung trägt.
  • Gesuche um Zusicherung sind möglichst frühzeitig einzureichen, für Fach- und Publikumsmessen, die im Jahr 2022 stattfinden sollen, jedoch spätestens zwei Monate vor dem Veranstaltungsbeginn.
  • Die Gesuche werden in der Reihenfolge ihrer Einreichung behandelt.
  • Die Frist zur Gesucheinreichung ist per Ende Februar 2022 abgelaufen. Es können derzeit keine neuen Gesuche zur Zusicherung von Unterstützungsleistungen gestellt werden.

3. Ausrichtung von Unterstützungsleistungen beantragen


Voraussetzung

  • Für die Fach- oder Publikumsmesse liegt eine Zusicherung von Unterstützungsleistungen des Kantons vor.
  • Die Durchführung wurde im Zusammenhang mit der Bewältigung der Covid-19-Epidemie aufgrund behördlicher Anordnung erheblich eingeschränkt, abgesagt oder verschoben.
  • Das Veranstaltungsunternehmen nach Einreichung des Gesuchs um Zusicherung bis Ende des Jahres, in dem die Veranstaltung stattgefunden hat oder hätte, keine Dividenden oder Tantiemen beschliesst oder ausschüttet, keine Kapitaleinlagen rückerstattet und keine Darlehen an seine Eigentümer vergibt.

Gesuchseinreichung

  • Das Gesuch um Ausrichtung von Leistungen ist innert 30 Tagen nachdem die Fach- oder Publikumsmesse durchgeführt worden ist oder hätte durchgeführt werden sollen einzureichen.
  • Gesuche können bis Ende Mai 2022 eingereicht werden.

Gesuch um Ausrichtung von Unterstützungsleistungen einreichen

Raum und Wirtschaft (rawi)

Wirtschaftsentwicklung

Murbacherstrasse 21

6002 Luzern

Standort


Samuel Graf
Abteilungsleiter

Telefon 041 228 51 85

E-Mail

 

Tilman Holke
Projektleiter Regionalentwicklung
Telefon 041 228 64 31
E-Mail

 

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